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        <title>Foren des Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport</title>
        <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum</link>
        <description></description>
        <lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 17:24:23 +0200</lastBuildDate>
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            <title>Foren des Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum</link>
            <url>http://www.mbjs.brandenburg.de</url>
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            <title>Nuthetal: Strafzuschläge bei vErweigerung des Einkommensnachweises rechtmäßig?</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1001&amp;goto=3510</link>
            <pubDate>Wed, 16 May 2012 16:27:47 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Ich kann und will die Satzung nicht pr&uuml;fen, sondern m&ouml;chte daher nur allgemein und aus Sicht des KitaG antworten.

    Zitat von linden13:
    
1. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage kann ein derartiger monatlicher &quot;Strafzuschlag&quot; seitens der Gemeinde erhoben werden?

Das KitaG sieht keine Strafzuschl&auml;ge bei fehlenden Einkommensnachweis vor, sondern in &sect; 17 Abs. 2 eine Staffelung u.a. nach Elterneinkommen. Verzichten Eltern auf den Nachweis ihres Einkommens halte ich es f&uuml;r sach- und rechtm&auml;&szlig;ig, wenn sie den H&ouml;chstbeitrag zahlen. Dies als Strafzuschlag zu bezeichnen, finde ich nicht zutreffend.
F&uuml;r die Bemessung des H&ouml;chstbeitrages gibt es Grenzen, die die Platzkosten abz&uuml;glich einer schwer zu beziffernden institutionellen F&ouml;rderung der &ouml;ffentlichen Jugendhilfe liegen.



    Zitat von linden13:
    
2. Inwieweit ist dieser &quot;Strafzuschlag&quot; bei Nichtnachweis der Einkommensh&ouml;he vereinbar mit &sect; 17 Abs. 3 KitaG Brandenburg?


Sie beziehen sich vermutlich auf Absatz 2. Siehe dazu meine Antwort oben.

]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Rechtsanspruch Widerspruch</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1012&amp;goto=3509</link>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 17:47:47 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute erhielt ich den Bescheid, dass ich  einen Anspruch von 30 Stunden w&ouml;chentlich auf Betreuung meines Kindes habe. 

Nun ist es so, dass als Lehrerin arbeite und mit einem Deputat von 12 Stunden w&ouml;chentlich einsteige, das entspricht umgerechnet einer 17 Stundenwoche. 

Ich werde auf diesen Bescheid Widerspruch einreichen m&uuml;ssen. 
Vom Arbeitgeber reichte ich mit dem Antrag eine Best&auml;tigung ein, dass die w&ouml;chentliche Arbeitszeit bzw. die Stunden unregelm&auml;&szlig;ig sind und sich nach der Unterrichtszeit, Vor- und Nachbereitungszeit sowie nach Konferenzen, Elternsprechtagen, Wandertagen richtet. 

Beispiel: Abgabe des Kindes 7Uhr - Unterricht 7:30- 10:40. Dann muss der Unterricht f&uuml;r den folgenden Tag vorbereitet werden. 14 Uhr findet fast w&ouml;chentlich eine Dienstberatung bis 16 Uhr statt. 13 Uhr endet jedoch die Betreuungszeit meines Kindes. 

Schon allein dieses Beispiel zeigt, dass 6 Betreuungsstunden t&auml;glich nicht ausreichen k&ouml;nnen. Elternsprechzeiten finden w&ouml;chentlich statt und ab und an auch Fortbildungen (u.U.14-1630:Uhr) oder Wandertage (bis 14Uhr). 

Nat&uuml;rlich wird es auch Tage geben an denen man zur 2. Stunde beginnt, dann 1-2 Freistunden hat und dann folgen noch 2 Stunden. Auch in diesem Fall wird eine Betreuungszeit nach 13 Uhr ben&ouml;tigt. 

Ich w&uuml;nsche mir zudem f&uuml;r mein Kind eine regelm&auml;&szlig;ige Betreuungszeit, die ann&auml;hernd gleichbleibend ist und nicht an einem Tag 7 Uhr beginnt und 13 Uhr (w&auml;hrend des Mittagesschlafes endet) und an anderen Tagen 10 Uhr beginnt und 16 Uhr endet. Unserer Kindergarten beginnt den Kindergartentag mit einem Morgenkreis, mit dem der gemeinsame Kindergartentag beginnt. 

Wie gestalte ich den Widerspruch. Was ist dabei zu beachten. Sind meine Einw&auml;nde vertretbar?

Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en 

Rea

]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Personalkostendurchschnittssatz</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1011&amp;goto=3508</link>
            <pubDate>Tue, 15 May 2012 09:52:10 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Diskowski, nach ausf&uuml;hrlicher Sicht des Praxiskommentares bitte ich um Klarstellung folgender Sachfrage: 
wenn ich als freier Tr&auml;ger meine durchschnittlichen Personalkosten mit dem Durchschnittssatz des &ouml;ffentlichen Tr&auml;gers vergleichen m&ouml;chte (und muss), wie generiert sich der Durchschnittswert dem freien Tr&auml;ger gegen&uuml;ber, den der  &ouml;ffentliche Tr&auml;ger bestimmt? Auf welchem Weg bzw. in welcher Weise kann der &ouml;ffentliche Tr&auml;ger den Durchschnittssatz bestimmen? Ist der &ouml;ffentliche Tr&auml;ger verpflichtet die Vergleichsgrundlage transparent zu machen?
Hintergrund ist die Einzelpr&uuml;fung einiger MA durch den &ouml;ffentlichen Tr&auml;ger.  Da das Pr&uuml;fkriterium unklar erscheint und ich mich konsequent auf das KitaG beziehe, bitte ich o.g. Fragen zu beantworten. 
 
Ich danke Ihnen sehr.
]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Stichtagsregelung Einschulung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1005&amp;goto=3507</link>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 16:11:43 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Nein, leider nicht. Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich doch bitte an das staatliche Schulamt.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Stichtagsregelung Einschulung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1005&amp;goto=3506</link>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 13:39:11 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Hallo, ja, das hatte ich gesehen. Da mein Kind aber noch Kindergartenkind ist und man als Eltern diese Frage eben zu Kindergartenzeiten stellt, sie ebenfalls bei R&uuml;ckstellung noch Kindergartenkind w&auml;re, habe ich es hier versucht.

Gibt es ein &auml;hnliches Forum zu Schulfragen im Land Brandenburg?

Vielen Dank. ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Hilfe...Änderungen in der KiTa</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1010&amp;goto=3505</link>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 13:18:57 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Forumsteilnehmerin/sehr geehrter Forumsteilnehmer,
dies ist ein Forum zur Kindertagesbetreuung in Brandenburg und eine Rechtsberatung erfolgt hier nicht. Wenn Sie sich doch aber schon &uuml;berlegt haben, ob Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, dann k&ouml;nnen Sie doch Ihre Fragen mit diesem besprechen. Dass Sie eine anwaltliche Beratung einholen, ist auch keine Information, die Sie an irgendjemanden weitergeben m&uuml;ssen.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Stichtagsregelung Einschulung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1005&amp;goto=3504</link>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 13:15:20 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Dass hier niemand antwortet, liegt sicherlich daran, dass dies hier ein  Forum zur Kindertagesbetreuung und kein Schulforum ist. Antworten sind nat&uuml;rlich nicht verboten, k&ouml;nnen aber auch nicht vorausgesetzt werden.
Vielleicht &auml;u&szlig;ert sich ja noch jemand!]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kindesentwicklung in der Kita</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1008&amp;goto=3503</link>
            <pubDate>Mon, 14 May 2012 11:24:43 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Forumsteilnehmerin, sehr geehrter Forumsteilnehmer,
den Eltern sind im KitaG umfassende Mitwirkungsrechte einger&auml;umt (&sect;&sect; 4-7 http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.49084.de). 
Ich rate Ihnen, das Gespr&auml;ch mit den Erzieherinnen und der Leitung der Einrichtung zu suchen und dabei herauszufinden, ob Ihre Bef&uuml;rchtungen berechtigt sind, oder nicht. Sie solltn sicher sein, dass es Ihrem Kind in der Einrichtung gut geht. Altersmischung ist nicht per se eine Unterforderung f&uuml;r die &auml;lteren Kinder, sondern kann im Gegenteil sehr entwicklungsf&ouml;rdernd sein. Das h&auml;ngt aber von der p&auml;dagogischen Gestaltung der Arbeit und von der Zusammensetzung der Gruppe ab (von jeder Altersgruppe sollten mehrere Kinder vorhanden sein).]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Hilfe...Änderungen in der KiTa</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1010&amp;goto=3502</link>
            <pubDate>Sat, 12 May 2012 13:47:46 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Hallo und guten Tag, 

wir stehen vor einem gr&ouml;&szlig;eren Problem. Unser Kind besucht seit einem knappen Jahr eine private Kindertagesst&auml;tte in Berlin. Unsere Wahl fiel damals auf diese KiTa, weil sie neben der fu&szlig;l&auml;ufigen Entfernung auch noch &Ouml;ffnungszeiten von 6-21 Uhr (perfekt da ich im Schichtdienst arbeite) anbietet, keine Schlie&szlig;zeiten hat und mit einem breit gef&auml;chtern Angebot an Zusatzleistungen (Musikp&auml;dagogin, Fr&uuml;henglisch, technische Fr&uuml;herziehung, Arbeit mit einer K&uuml;nstlerin usw., kostenpflichtige Ausfl&uuml;ge etc.) warb.

Diese Zusatzleistungen sollten &uuml;ber einen monatlichen Zusatzbeitrag abgedeckelt werden, der sich auf 65 Euro pro Monat und Kind bel&auml;uft. Dies ist zwar eine recht hohe Summe, aber wir waren einverstanden und unterschrieben den Vertrag.


Nun ist es leider so, dass von diesen geplanten Zusatzleistungen kaum etwas bei den Kindern ankommt. Wir erleben (innerhalb des knappen Jahres, das wir jetzt &quot;dabei&quot; sind) schon die 3. Musikp&auml;dagogin, wobei diese aufgeh&ouml;rt hat weil sie nach ihrer Aussage nicht bezahlt wurde. Kunst und Englisch findet erst ab einem gewissen Alter statt, die restlichen Leistungen wenig bis &uuml;berhaupt nicht.

Unsere Elternvertreter haben sich diverse Male mit dem Tr&auml;ger in Verbindung gesetzt und um Kl&auml;rung gebeten, leider erfolglos. Irgendwann gab der Tr&auml;ger mal eine Kostenaufstellung heraus, die ebenfalls hinten und vorne nicht stimmen kann. Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass &uuml;ber den Zusatzbeitrag auch die verl&auml;ngerten &Ouml;ffnungszeiten finanziert werden (eine Sozialassistentin).

Die Stimmen der Eltern, die wissen m&ouml;chten was mit ihrem Geld passiert, werden immer lauter. Als Konsequenz hat der Tr&auml;ger nun einen Elternbrief verfasst in dem er schreibt, dass er den Zusatzbeitrag GAR NICHT mehr m&ouml;chte. Daf&uuml;r streicht er s&auml;mtliche Leistungen. Es gibt keine Musik, kein Englisch, keine Technik etc mehr. Das st&ouml;rt uns Eltern jetzt erst mal nicht so sehr, da es ohnehin kaum stattfand. Der Tr&auml;ger geht aber weiter. Die &Ouml;ffnungszeiten werden radikal gek&uuml;rzt, ab Juni (also 3 Wochen nach Erhalt des Briefes) &ouml;ffnet die KiTa nur noch von 6-18 Uhr. Fr&uuml;hst&uuml;ck, Vesper und Abendbrot muss nun jedes Kind selbst mitbringen und es werden Schlie&szlig;zeiten schon zu diesem Winter eingef&uuml;hrt (hierzu ist er laut Vertrag berechtigt, aber nur in Absprache mit den Eltern).


Diese &Auml;nderungen, vor allem in der Kurzfristigkeit, sind f&uuml;r viele Eltern eine Katastrophe. Ich habe nun mehrere Fragen:


- Muss ein Tr&auml;ger auf Nachfrage nachweisen k&ouml;nnen, was er mit dem Zusatzbeitrag macht?
- Darf ein Tr&auml;ger &quot;einfach so&quot; die &Ouml;ffnungszeiten &auml;ndern, wie er &quot;Lust&quot; hat? Nat&uuml;rlich wird das alles wirtschaftlich begr&uuml;ndet, aber der Gro&szlig;teil der Elternschaft hat diese Kita eben wegen der langen &Ouml;ffnungszeiten gew&auml;hlt?
- Darf ein Tr&auml;ger einfach so die Verpflegung der Kinder streichen und die Eltern auffordern, den Kindern das Essen mitzugeben?

- und schlie&szlig;lich: Wir &uuml;berlegen uns einen Anwalt einzuschalten, bef&uuml;rchten jedoch schon alleine deswegen die K&uuml;ndigung des Vertrages. Darf ein Tr&auml;ger den Kita-Vertrag mit uns k&uuml;ndigen, wenn wir juristisch gegen seine geplanten &Auml;nderungen vorgehen?


Herzlichen Dank vorab!
]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kindesentwicklung in der Kita</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1008&amp;goto=3500</link>
            <pubDate>Fri, 11 May 2012 16:39:33 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Hallo,

mein Kind ist 3 Jahre u. 2 Monate alt und geht seit gut 1,5 Jahren in eine private Kindertagesst&auml;tte. Die Gruppe besteht aus 9 Kindern im Alter zwischen 3 Jahren u. 3 Monate und 2 Jahren u. 8 Monaten.

Kurz zu den R&auml;umlichkeiten der Kita:
Die Kita besitzt 2 H&auml;user. Mein Kind ist im Krippenhaus untergebracht. Aus organisatorischen Fehlern seitens des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers bleibt die Gruppe meines Kindes bis zum Herbst n&auml;chsten Jahres dort. Das krippenhaus hat 2 Gruppen: die Gruppe der ein- bis zweij&auml;hrigen und die Gruppe meines Kindes.

Nun zum Thema:
Inoffiziell sagte mir eine Erzieherin, dass in kurzer Zeit geplant ist 2 Kinder von fast 2 Jahren in die Gruppe meines Kindes zu integrieren.

Das Problem ist, das ich in dieser Entscheidung sehe, dass die Entwicklung der &auml;lteren Kinder nicht weiter gef&ouml;rdert, eher unterfordert wird. Die t&auml;glichen Gruppenarbeiten und Themen, die mit den Kindern erarbeitet werden, werden sich dann an die Fertigkeiten und Bed&uuml;rfnisse der kleineren Kinder orientieren. 

Es entsteht jetzt eine einzige heterogene Gruppe. 

Hinzu kommt noch, dass mein Kind im Kindergarten nur bei gutem Wetter  Kontakt mit &auml;lteren Kindern im Garten hat. Die meiste Zeit verbringt mein Kind mit ihrer eigenen und der Krippengruppe.

Ich m&ouml;chte mich gerne vorab informieren, welche positiven und negativen Auswirkungen die Integrierung der zwei j&uuml;ngeren Kindern auf die Entwicklung der &auml;lteren hat. Wie verhalte ich mich? Gibt es eine rechtliche Regelung, wenn man nicht mit dem Vorhaben einverstanden ist.

Ich muss noch hinzu merken, dass schon im letzten Jahr zu Unruhen kam. Ich nehme an, aus Profit wurden doppelt so viele Kinder im Alter meines Kindes aufgenommen und betreut. Jetzt hat man den Salat. Die eine Gruppe ging ins Kindergartenhaus und die andere blieb im Krppenhaus. Und der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, so denke ich, versucht eine L&ouml;sung auf Kosten der Kinder zu finden.

Ich bedanke mich im Voraus f&uuml;r Ihre Hilfe.

Freundliche Gr&uuml;&szlig;e, Ansode
]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>kita berlin umzug brandenburg kosten</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1007&amp;goto=3499</link>
            <pubDate>Wed, 09 May 2012 07:36:38 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[guten morgen an alle.

mein mann u ich haben vor uns ein kleines eigenheim zu schaffen. wohnen im moment am rand berlin. aber noch in berlin.unser sohn (2 jahre) geht schon in berlin in die kita. wir arbeiten beide vollzeit. aufgrung von zb grundst&uuml;ckskosten &uuml;berlegen wir in brandenburg zu bauen. nun meine frage:
mein mann kann unseren soh aufgrund seiner arbeit gar nicht in der kita abholen u auch ich schaffe es gerade so ihn vor kitaschluss abzuholen. wenn wir jetzt nach brandenburg ziehen w&uuml;rde auch ich unseren sohn nicht mehr abholen k&ouml;nnen. kann ich ihn weiter in berlin auf dem weg zu meiner arbeit in die kita geben? kommen doppelte kosten auf mich zu? habe von einer bekannten geh&ouml;rt, dass sie in brandenburg wohnt, ihr kind un berlin zur kita geht sie aber in beiden orten kitageb&uuml;hren zahlen muss. kann das richtig sein?
hoffe habe nicht zu un&uuml;bersichtlich geschrieben. 
vielen dank im voraus mfg jessy86]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Stichtagsregelung Einschulung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1005&amp;goto=3498</link>
            <pubDate>Tue, 08 May 2012 11:53:50 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Gibt es denn niemanden,der etwas dazu wei&szlig;.

Zumindest muss es doch Eltern geben, die sich auch an der fr&uuml;hen Einschulung st&ouml;ren? 

Fr&uuml;her, wie auch heute in den meisten Bundesl&auml;ndern, waren die J&uuml;ngsten in der Klasse 6 Jahre und 3 Monate alt. In diesem Alter z&auml;hlt jedes halbe Jahr, welches emotional stabilisiert aber auch die k&ouml;rperliche Entwicklung voranbringt. Ich m&ouml;chte nicht, dass mein Kind, bei Einschulung noch 5, so fr&uuml;h &uuml;berfordert wird bzw. Misserfolge erfahren muss. Den gerade Sechsj&auml;hrigen geht es insgesamt noch zu schnell im Schulalltag, kurze Fr&uuml;hst&uuml;ckspausen, der schnelle 45 Minutenwechsel der Unterrichtsf&auml;cher. Gerade zu Beginn der Schule geht die Lernfreude schon schnell daran verloren, weil Aufmerksamkeit und Kr&auml;fte f&uuml;r die Anpassung im Schulalltag aufgebracht werden m&uuml;ssen, statt voll und ganz dem Lernen gewidmet werden zu k&ouml;nnen. 

Hier noch eine rechtliche Frage:

W&uuml;rde unser Kind gegen Elternwillen eingeschult werden? 
Wer entscheidet im Land Brandenburg dar&uuml;ber? 
Eigentlich sollten doch alle Institutionen an einem Strang ziehen - zum Wohle des Kindes und seines Schulerfolges. 
In unserem Falle Eltern,Logop&auml;de, Kinderarzt, Kindergarten vs. Schulleitung/Gesundheitsamt????

W&uuml;rde mich &uuml;ber Antworten freuen.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Frühstück/Vesper rechtlich</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=932&amp;goto=3497</link>
            <pubDate>Wed, 02 May 2012 21:40:39 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Hallo Hr. Diskowski,

vielen Dank f&uuml;r Ihre Antwort.
Wir haben die Gemeinde angeschrieben. 

Hier Ausz&uuml;ge aus der Antwort:
- &sect; 17 Abs. 1 KitaG beinhaltet nicht den Anspruch auf Vollverpflegung dahin gehend, dass die Kosten f&uuml;r Fr&uuml;hst&uuml;ck und Vesper durch den Elternbeitrag ber&uuml;cksichtigt sind
- &sect; 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG bezieht sich nach systematischer Auslegung auf Satz 1. In Satz 1 hei&szlig;t es: Versorgung des Kindes mit Mittagessen. Die Verwendung in Satz 2 ist lediglich eine Verkurzung des Begriffes Versorgung aus Satz 2. Das hei&szlig;t, dass die Eltern einen Zuschuss f&uuml;r das Mittagessen zahlen m&uuml;ssen und weitere Versorgungsbestandteile im KitaG nicht geregelt sind.
- Bei einer Vollverpflegung m&uuml;ssten Kinder, die nach 17 Uhr betreut werden, ein Abendbrot in Anspruch nehmen
- eine durch den Elternbeitrag abgedeckte Vollverpflegung macht des Weiteren auch in der Gesetzessystematik keinen Sinn. Nach den Regelungen des &sect; 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II zum Arbeitslosengeld ist f&uuml;r die Familien ein ganzt&auml;giger Verpflegungsaufwand im Bedarfssatz enthalten. Bei einer Ganztagesverpflegung durch die Kita m&uuml;ssten diesen Familien der Bedarf gek&uuml;rzt werden.
- die Mehrkosten f&uuml;r die Ganztagesverpflegung w&uuml;rden zu einer Verteuerung der Platzkosten f&uuml;hren
- im Land Brandenburg gibt es keine entsprechenden Gerichtsurteile, die die Kommunen zu einer Ganztagesverpflegung verpflichten.

Wie sollen wir uns nun der Gemeinde gegen&uuml;ber verhalten? Was sollen wir tun?]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Aufnahmeantrag Kita</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=1006&amp;goto=3496</link>
            <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:23:15 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Diskowski,

es geht um die Personensorgeberechtigten des Kindes. M&uuml;ssen beide Elternteile den Aufnahmeantrag unterschreiben? Ben&ouml;tigt man Nachweise (wenn ja, welche?) daf&uuml;r, wer Sorgeberechtigter ist oder gen&uuml;gt die Aussage der Eltern?
Ist es erforderlich, den Geb&uuml;hrenbescheid beiden Elternteilen zuzustellen, wenn diese unterschiedliche Anschriften haben (beide sind zahlungspflichtig)?

Vielen Dank f&uuml;r eine Antwort im Voraus.

 

 ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>kompensatorische Spracherziehung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=847&amp;goto=3495</link>
            <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 12:46:27 +0200</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrter Gast,

von hier aus klappt alles wie es soll - haben Sie vielleicht Zugang zu einem anderen PC, von dem aus Sie es nochmal versuchen k&ouml;nnen? Viel Erfolg w&uuml;nscht
Ulrike Klevenz, MBJS]]></description>
        </item>

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