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        <title>Foren des Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport</title>
        <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum</link>
        <description></description>
        <lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 23:04:24 +0100</lastBuildDate>
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            <title>Foren des Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum</link>
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            <title>Kinderbetreuungszeiten bei AU eines Elternteiles</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=987&amp;goto=3442</link>
            <pubDate>Fri, 03 Feb 2012 14:07:11 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Forumsteilnehmerin,
wieso sind Sie &quot;rat- und hilflos&quot;? Was hindert Sie denn Ihren Arzt zu bitten, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen?

Ich denke es ist hilfreich, sich noch einmal den Sachverhalt klarzumachen:
- Grunds&auml;tzlich sind gem. Art6 Grundgesetz die Eltern f&uuml;r ihr Kind sorgeberechtigt und sorgepflichtig. 
- Dann hat gem. &sect; 1 KitaG Brandenburg das Kind einen Anspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertageseinrichtung im Zeitumfang von 6 Std.
- Wenn die famili&auml;re Situation so ist, dass diese 6 Std. nicht ausreichen, dann ist der Zeitumfang entsprechend zu verl&auml;ngern.
Um also den Anspruch Ihres Kindes auf eine verl&auml;ngerte Betreuungszeit zu begr&uuml;nden, werden Sie die entsprechende Situation darstellen und ggf. glaubhaft machen m&uuml;ssen (immerhin handelt es sich um eine hoch bezuschusste soziale Leistung). 

..und selbstverst&auml;ndlich hindert nicht jede Arbeitsunf&auml;higkeit Eltern daran, sich um ihr Kind zu k&uuml;mmern. Das ist sehr stark von der Art der Arbeitsunf&auml;higkeit, dem Alter des Kindes .... abh&auml;ngig.

und schlie&szlig;lich: Der Arzt ist sicherlich nicht kompetent zu beurteilen, welche Bescheinigung welchen Anspruch auf Kindertagesbetreuung begr&uuml;ndet. Er kann beurteilen, ob Ihr Zustand sie daran hindert, sich um ihr Kind zu k&uuml;mmern; und das sollte er auch tun ... und dann d&uuml;rfte f&uuml;r die Gemeinde die Sachlage auch klar sein.
 ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kinderbetreuungszeiten bei AU eines Elternteiles</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=987&amp;goto=3441</link>
            <pubDate>Fri, 03 Feb 2012 13:24:34 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Guten Tag,

folgende Frage: 
Unser Kind (2 Jahre) wird aufgrund Erwerbst&auml;tigkeit beider Elternteile 9 Std/tgl betreut.
Momentan bin ich arbeitsunf&auml;hig geschrieben (Risikoschwangerschaft), wahrscheinlich bis zur Geburt.
Mittlerweile verlangt die Gemeinde nun &auml;rztliche Atteste, dass ich w&auml;hrend meiner AU das Kind nicht betreuen kann, sonst wird ab sofort die Kinderbetreuungszeit auf 6 Stunden/tgl gek&uuml;rzt - ist dies wirklich richtig???
Mir ist es nicht m&ouml;glich mich allein um das Kind angemessen zu k&uuml;mmern, wenn mein Mann nicht anwesend ist.

Wenn die Gemeinde mit diesen Anspruch auf Nachweisen Recht h&auml;tte, w&auml;re doch jede AU meldepflichtig, oder? Wir sind zur Zeit wirklich rat~ und hilflos.
Mein Arzt meinte, die AU-Bescheinigung m&uuml;sse als Nachweis ausreichen, es liegt nicht in seiner Zust&auml;ndigkeit, sich &uuml;ber Betreuungsangelegenheiten &auml;u&szlig;ern zu m&uuml;ssen.

&Uuml;ber eine Antwort w&auml;ren wir dankbar.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Lange Kündigungsfristen im Kita-Betreuungsvertrag zulässig?</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=986&amp;goto=3440</link>
            <pubDate>Tue, 31 Jan 2012 19:47:15 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Ich bin kein Anwalt, aber sofern es im Vertrag steht w&uuml;rde ich mich daran gebunden f&uuml;hlen.
Ein Gespr&auml;ch mit dem Schultr&auml;ger hilft aber oft wunder. Man muss ja nur Kooperationsbereitschaft zeigen und denen entgegenkommen. ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Lange Kündigungsfristen im Kita-Betreuungsvertrag zulässig?</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=986&amp;goto=3439</link>
            <pubDate>Tue, 31 Jan 2012 18:20:15 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Beim Abschluss von Betreuungsvertr&auml;gen hat der Kita-Tr&auml;ger Vertragsfreiheit. Ist es aber wirklich zul&auml;ssig, dass Eltern - egal wie langfristig sie k&uuml;ndigen - lediglich zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende aus den Vertr&auml;gen entlassen werden? In einem konkreten Beispiel haben Eltern im Dezember 2011 f&uuml;r Juni 2012 gek&uuml;ndigt,sollen aber bis Anfang August 2012 bezahlen. In einem anderen Fall haben Eltern Anfang Dezember 2011 gek&uuml;ndigt, das wurde f&uuml;r Februar 2012 nicht mehr anerkannt (K&uuml;ndigungsfrist mindestens 3 Monate). Nun sollen sie auch bis August 2012 bezahlen. 
Ist das nicht v&ouml;llig unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig?   ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Die eigene Oma als Tagespflegeperson</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=979&amp;goto=3438</link>
            <pubDate>Mon, 16 Jan 2012 14:08:00 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Guten Tag zusammen,
Jutta Struck schreibt in Wiesner, Kommentar zum SGB VIII, 4. Auflage 2011, Randziffer 35 zu &sect; 23 unter der &Uuml;berschrift &quot;Sonderformen der Kindertagespflege&quot;:
&quot;Gro&szlig;elterntagespflege. Nach der Streichung von Abs. 2 Satz 3, durch das TAG, der den Tr&auml;gern der &ouml;ff. Jugendhilfe eine unterschiedliche Behandlung unterhaltspflichtiger gegen&uuml;ber nicht unterhaltspflichtigen Pflegepersonen erlaubte, wird auch die Gro&szlig;elterntagespflege als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wie alle anderen Pflegeverh&auml;ltnisse behandelt.&quot;
Die Kommentierung weist richtigerweise darauf hin, dass es genau in Bezug auf die sogenannte &quot;Verwandtenpflege&quot; (genauer: &quot;unterhaltspflichtige Personen&quot;, also Gro&szlig;- und Urgro&szlig;eltern) eine Gesetzes&auml;nderung gegeben hat, wodurch dem Jugendamt der zuvor bestehende Ermessensspielraum genommen wurde. Auf &auml;ltere - eher restriktive - Rechtsprechung, die sich auf die Gesetzeslage vor den &Auml;nderungen durch das TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 27.12.2004) bezog, kann man sich in dieser Frage folglich nicht mehr st&uuml;tzen. 
Was f&uuml;r Unterhaltspflichtige (Gro&szlig;eltern) gilt, muss nat&uuml;rlich erst Recht f&uuml;r Verwandte gelten, die dem Kind in keinem Falle zum Unterhalt verpflichtet sein k&ouml;nnen, zum Beispiel Schwester, Bruder, Tante oder Onkel.

]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>kompensatorische Spracherziehung</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=847&amp;goto=3437</link>
            <pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:35:18 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Hier finden Sie die aktuellen Informationen - sowohl zur kompensatorischen Sprachf&ouml;rderung, zur Evaluation und zum neuen Landesprogramm Sprachf&ouml;rderung
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.381126.de
Hier gibt es noch einige weitergehende Infos:
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.276361.de]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Die eigene Oma als Tagespflegeperson</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=979&amp;goto=3436</link>
            <pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:29:54 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrter Kaktus,
diesen Beitrag habe ich offenbar &uuml;bersehen; sorry.

Es ist sicherlich kein w&uuml;nschenswertes Gesellschaftsmodell, wenn der Staat daf&uuml;r zust&auml;ndig gemacht w&uuml;rde, gegenseitige famili&auml;re Unterst&uuml;tzung zu ersetzen oder diese zu finanzieren. Dennoch bleibt die Frage, welche Rechtsposition ggf. durchsetzbar ist. Daher antworte ich auf Ihre beiden zusammenh&auml;ngenden Fragen wie folgt:

Wenn die Gro&szlig;mutter f&uuml;r das Kind von den Eltern die zeitweise/stundenweise Sorge &uuml;bertragen bekommen hat, und sie diese freiwillig angenommen hat, dann k&ouml;nnte das Kind m.E. als eigenes (und damit ggf. als sechstes) Kind gelten.
Eine Verpflichtung zur &Uuml;bernahme der Sorge ist allerdings wohl kaum durchzusetzen, so dass sich m.W. allgemein die Rechtsauffassung durchgesetzt hat, dass i.d.R. dieses Kind als ein fremdes Kind zu behandeln und seine Betreuung auch im Rahmen von Kindertagespflege zu finanzieren ist (einen entsprechenden Betreuungsanspruch des Kindes vorausgesetzt.

Vielleicht kennt aber jemand eine fundierte andere Rechtsauffassung oder Rechtsprechung!?]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Frühstück/Vesper rechtlich</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=932&amp;goto=3435</link>
            <pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:16:22 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[
    Zitat von Lear83:
    Laut Kommentierung zum Kitagesetz ist das Fr&uuml;hst&uuml;ck und die Vesper in den Elternbeitr&auml;gen enthalten.

Das steht ziemlich klar im KitaG selbst. &sect; 17 Absatz 1, Satz 1 und 2: Die  Personensorgeberechtigten  haben  Beitr&auml;ge  zu  den  Betriebskosten  der  Einrichtungen (Elternbeitr&auml;ge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in H&ouml;he der 
durchschnittlich  ersparten  Eigenaufwendungen  zu  entrichten  (Essengeld).  Die  Elternbeitr&auml;ge 
beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes ver-
bundenen  Leistungen. [/I]


    Zitat von Lear83:
    Was kann man aber tun, wenn sich die Gemeinde nicht an das Gesetz h&auml;lt? Welche rechtlichen M&ouml;glichkeiten habe ich als Elternteil?

Im Grunde alle Schritte, die man auch sonst geht, wenn man sich vom Handeln &ouml;ffentlicher Verwaltung unrechtm&auml;&szlig;ig behandelt f&uuml;hlt:
miteinander reden
(falls die Frage im Betreuungsvertrag vereinbart ist, die entsprechende Regelung mit Verweis auf das KitaG k&uuml;ndigen)
Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einlegen
ggf. Klage beim Verwaltungsgericht.

Im Fall der Kindertagesbetreuung in gemeindlichen Einrichtungen k&ouml;nnten Sie noch den Landrat des Landkreises als Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde &uuml;ber das I.E. unrechtm&auml;&szlig;ige Verhalten in Kenntnis setzen.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Aufgaben des Kita-Ausschusses</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=982&amp;goto=3434</link>
            <pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:03:55 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Lear83,
eine Kommentierung der entsprechenden Regelungen im KitaG gibt es. Vielleicht ist der Kommentar in Ihrer Kita, bei Ihrem Tr&auml;ger oder im Jugendamt vorhanden. Fragen Sie doch mal nach.
Sie werden aber umfangreiche Informationen dem Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschuss&acute;entnehmen k&ouml;nnen. Diese finden Sie hier: http://www.lja.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.522368.de]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Erweiterung des Betreuungsvertrags bei alleinerziehender Mutter wenn Kindsvater arbeitslos?</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=983&amp;goto=3433</link>
            <pubDate>Tue, 10 Jan 2012 09:12:20 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Forumsteilnehmerin,
dies ist ein Forum des Ministerium f&uuml;r Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. &Uuml;ber die Bedingungen der Platzvergabe im Land Berlin kann ich Ihnen leider keine Ausk&uuml;nfte geben. Vielleicht liest ja aber jemand mit, der sich auskennt.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kita-Ausschuss</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=985&amp;goto=3432</link>
            <pubDate>Thu, 05 Jan 2012 18:52:10 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Meine Erfahrungen mit dieser Wahlmethode sind positiv. Trotzdem gibt es Elternh&auml;user, die mit dieser Methode nicht einverstanden sind.Es wird vorgeschlagen, Listen auszuh&auml;ngen, in die sich die Kandidaten eintragen, dann werden Stimmzettel verteilt und anschlie&szlig;end geheim gew&auml;hlt. Elternvertreter hei&szlig;t bei uns nicht zugleich Kita-Ausschussmitglied zu sein. Darin liegt wahrscheinlich der Unmut, denn es gibt mehr Elternvertreter als Mitglieder im Kita-Ausschuss sein k&ouml;nnen. Mein weiteres Anliegen ist das der &Ouml;ffentlichkeit der Sitzung. Bisher hat der Ausschuss unter sich getagt und sich bei Bedarf G&auml;ste eingeladen. Nun gibt es Anforderungen aus der Elternschaft, jede Sitzung f&uuml;r alle interessierten Eltern zu &ouml;ffnen. Als Begr&uuml;ndung wird auf die Brandenburger Kommunalverfassung verwiesen, dass der Grundsatz der &Ouml;ffentlichkeit nicht verletzt werden darf. Nat&uuml;rlich wollen wir Transparenz f&uuml;r alle, daf&uuml;r dienen meines Erachtens Elternversammlungen. Der Kita-Ausschuss ist eine spezielle Institution in der Anliegen durchgesprochen werden, die nicht mit allen Eltern beraten werden. Irgendwie kommen wir in unserer Runde an dieser Stelle nicht weiter, deshalb wenden wir uns an das Forum, um Erfahrungen aus anderen Kitas zu erhalten.  ]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kita-Ausschuss</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=985&amp;goto=3431</link>
            <pubDate>Wed, 04 Jan 2012 22:57:43 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Netti1,
schreiben Sie doch mal Ihre Erfahrungen mit Ihren Verfahren! Vielleicht ermuntert das andere Forumsnutzer noch mehr, auch von ihren Erfahrungen, Bewertungen und Vorschl&auml;ge zu schreiben.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Kita-Ausschuss</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=985&amp;goto=3430</link>
            <pubDate>Wed, 04 Jan 2012 20:51:15 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[In unserer Kita gibt es immer wieder Unmut &uuml;ber den Ablauf der Wahl der Kitaausschussmitglieder, sowie der &Ouml;ffentlichkeit der Sitzungen. Der Ausschuss besitzt eine Gesch&auml;ftsordnung in der steht, dass die Eltern zuerst Elternvertreter in den einzelnen Gruppen der Kita w&auml;hlen. Aus diesen Reihen werden dann die Vertreter f&uuml;r den Kitaausschuss gew&auml;hlt. &Uuml;ber eine offene oder geheime Wahl wird zuvor abgestimmt.Die Elternvertreter stellen sich vor der Wahl mit einem Aushang in der Kita vor. Wie wird in anderen Kitas gew&auml;hlt? Unruhe besteht auch dar&uuml;ber, ob die Sitzungen des Ausschusses &ouml;ffentlich f&uuml;r alle Eltern sind oder der Ausschuss ohne weitere Zuh&ouml;rer unter sich bleibt und die Ergebnisse im Anschluss f&uuml;r alle Eltern transparent macht. Auch dazu freue ich mich &uuml;ber Erfahrungen aus anderen Kitas. Die Mitglieder wollen die Gesch&auml;ftsordnung &uuml;berarbeiten und sind in den vorgenannten Punkten unsicher.]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Vertretung bei Krankheit der Tagespflegeperson</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=980&amp;goto=3428</link>
            <pubDate>Thu, 17 Nov 2011 17:09:19 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Sehr geehrte Teilnehmerin des Forums,
f&uuml;r Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verl&auml;sslich und gut organisiert sein und gem. &sect; 23 SGB VIII haben Eltern genau hierauf auch einen Anspruch und das Jugendamt hat eine Vertretung zu gew&auml;hrleisten. Dabei sollte die Person, die die Vertretung &uuml;bernimmt, den Kindern vertraut sein. Das bedeutet, dass man sich unabh&auml;ngig vom konkreten Vertretungsfall  bereits vorher &uuml;ber praktikable Vertretungswege verst&auml;ndigt haben sollte. 
H&auml;ufig vertreten sich Tagesm&uuml;tter gegenseitig, was allerdings nur bei geringer Kinderzahl umsetzbar ist. Teilweise werden auch Vertretungen zur Verf&uuml;gung gestellt, die den Kindern beispielsweise durch w&ouml;chentliche Spielgruppentreffen bekannt sind, oder die dank innovativer Kooperationsprojekte zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kurzfristig aushelfen k&ouml;nnen. 
Zum Teil wird durch Kommunen auch der Weg beschritten, dass Kindertageseinrichtungen f&uuml;r Vertretungsf&auml;lle einen gewissen „Puffer„ in der Kapazit&auml;t der Einrichtung und dem Personal f&uuml;r solche Vertretungsf&auml;lle vorhalten und dies mit dem verantwortlichen Jugendamt so abgesprochen und geplant ist. 
Sollte die Kapazit&auml;t einer Kita durch solche Vertretungsf&auml;lle l&auml;nger und nicht nur kurzzeitig wie bei Gastkindern &uuml;berschritten werden, muss hier eine Genehmigung beim LJA eingeholt werden und das notwendige (Mehr-)Personal zur  Verf&uuml;gung gestellt werden. Aus diesem Grund, aber auch um eine Gew&ouml;hnung an andere Bezugspersonen zu gew&auml;hrleisten, sollten l&auml;ngerfristig  Vertretungswege abgesprochen werden.
Zu dem Thema Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege gibt es eine interessante Brosch&uuml;re des  BMFSFJ und des DJI : Praxismaterialien f&uuml;r die Jugend&auml;mter, Nr. 4, Oktober 2010 4.5 .,  in der auch das „KiTa-KTP-Kooperations-Modell“ gut beschrieben wird. Diese Materialien m&uuml;sste Ihr Jugendamt vorliegen haben, Sie finden sie aber auch auf der homepage des BMFSFJ. Vielleicht k&ouml;nnen Sie dort einige Anregungen f&uuml;r regionale L&ouml;sungsm&ouml;glichkeiten entnehmen.
Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en
im Auftrag
Dr. C. Bredow
Referatsleitung Kindertagesbetreuung beim LJA
]]></description>
        </item>
        <item>
            <title>Erweiterung des Betreuungsvertrags bei alleinerziehender Mutter wenn Kindsvater arbeitslos?</title>
            <link>http://www.mbjs.brandenburg.de/forum/topic.php?id=983&amp;goto=3427</link>
            <pubDate>Thu, 17 Nov 2011 16:55:22 +0100</pubDate>
            <description><![CDATA[Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin alleinerziehende Mutter eines 4j&auml;hrigen Sohnes und habe das geteilte Sorgerecht mit dem Vater. Der Kindsvater sieht seinen Sohn regelm&auml;&szlig;ig einmal in der Woche und jedes zweite Wochenende. Da er eine neue Familie hat kann er seinen Sohn nicht h&auml;ufiger nehmen.
Unser Sohn geht seit Oktober 2007 in die Kita, da wir beide studiert haben.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass der Kindsvater sein Studium abgebrochen hat und arbeitssuchend ist und ich selbst seit dem 1.11 in Arbeit bin und regelm&auml;&szlig;ig von 7:30 bis 14:00/17:00 arbeiten mu&szlig; und zus&auml;tzlich 2 Std. Fahrtweg habe, deshalb mu&szlig; ich meinen ohn nun l&auml;nger in die Kita geben. Von Seiten der Kita ist das kein Problem, da sie von 6:00 bis 18:00 auf hat, ich m&uuml;sste lediglich meinen Betreuungsvertrag erweitern und brauche daf&uuml;r einen neuen Kita-Gutschein vom Jugendamt Berlin.
Nun meine Frage: bekomme ich &uuml;berhaupt eine Erh&ouml;hung der Stunden wenn der Kindsvater arbeitslos ist? Der Kindsvater wohnt offiziell in meiner unmittelbaren N&auml;he und h&auml;tte somit aus Sicht des Jugendamtes die M&ouml;glichkeit das Kind abzuholen, da er ja nicht erwerbst&auml;tig ist. Der Kindsvater h&auml;lt sich aber 99% seiner Zeit bei seiner neuen Familie auf und die Entfernung ist zuweit das er das Kind regelm&auml;&szlig;ig abholen kann (bzw will)
WEnn ich keine Erh&ouml;hung der Stunden bekomme kann ich mein Kin nicht mehr alleine abholen, da ich sonst die Stunden,die mir bewilligt wurden &uuml;berschreite.

Gibt es eine M&ouml;glichkeit die Betreuungszeit f&uuml;r meinen Sohn zu erh&ouml;hen, auch wenn der Kindsvater erwerbslos ist?

Vielen Dank f&uuml;r die Hilfe!!!

Lg]]></description>
        </item>

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