Nichtschülerprüfungen

Wer nicht an einem geregelten schulischen Lehrgang teilnehmen kann oder will, kann sich auch in eigener Verantwortung weiterbilden.

Wer sich dann sicher genug fühlt, kann an einer staatlichen Prüfung für Nichtschüler teilnehmen und erhält bei Erfolg ein Zeugnis über den nachgewiesenen Schulabschluss. Erworben werden können alle allgemein bildenden schulischen Abschlüsse. Die Prüfungen werden einmal jährlich abgenommen. Anmeldungen erfolgen bei den staatlichen Schulämtern; Anmeldeschluss ist jeweils der 1. November eines Jahres. Es fallen Prüfungsgebühren an. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann völlig selbstständig erfolgen. Es gibt aber auch private Fernlehrinstitute, die gegen Gebühren Lehrgänge anbieten. Private Bildungseinrichtungen, die keinen staatlich anerkannten Schulbetrieb haben und zu einem staatlichen Abschluss führen wollen, müssen ihre Schülerinnen und Schüler ebenfalls zu einer Nichtschülerprüfung anmelden.

Für Nichtschülerprüfungen gilt die Nichtschülerprüfungsverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

letzte Änderung am 10.05.2010