Anmeldung an Schulen

Der erste Schultag, auch für SCHULANFÄNGER, im Schuljahr 2010/ 2011 ist Montag, der 23. August 2010. 

Grundschule

Anmeldung bis zum 28. Februar 2010 in der zuständigen Grundschule

Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in Ihrer zuständigen Grundschule. Die Adresse der zuständigen Grundschule erfahren Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder in den Schulporträts des Landes Brandenburg.
Zum Schuljahr 2010/ 2011 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollenden. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder gibt die Schule.

Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule.

Leistungs- und Begabungsklassen

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 8.Januar 2010 einen Antrag auf Ausstellung einer Empfehlung der Grundschule.

Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt bis zum 5. März 2010. Die Antragsformulare erhalten Sie in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse.

Zum Thema "Einschulung" gibt das MBJS alljährlich ein Informationsfaltblatt heraus, das Sie jeweils in unserer Publikationsrubrik herunter laden können.

Welche weiteren Formalitäten bei der Einschulung zu beachten sind, finden Sie u.a. auch auf der FAQ-Seite der Staatlichen Schulämter.

Weitere Infos unter Bildung / Themen von A bis Z / Primarstufe

Sekundarstufe I

(Jahrgangsstufen 7 bis 10)

  • Oberschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe (Gesamtschule)

Am 19. Februar 2010 erfolgt in der Grundschule die Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare.

Bis zum 1. März 2010 sind die Anmeldeunterlagen in den Grundschulen abzugeben.

Das Anmeldeformular steht Ihnen auf unseren Seiten unter Vorschriften online / Sekundarstufe I zur Verfügung.

Weitere Infos unter Bildung / Themen von A bis Z / Sekundarstufe I

Sekundarstufe II 

gymnasiale Oberstufen (Jahrgangsstufen 11 bis 12/13)

  • Gymnasien
  • Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
  • Oberstufenzentren

Anmeldung vom 1. März bis 5. März 2010 an der entsprechenden Schule

Das Anmeldeformular steht Ihnen auf unseren Seiten unter Vorschriften online / Sekundarstufe II ("Formblätter") zur Verfügung.

Weitere Infos unter Bildung / Themen von A bis Z / Sekundarstufe II

Berufliche Bildung an Oberstufenzentren (OSZ)

Berufsschulen

Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag werden von ihrem Ausbildungsbetrieb am zuständigen OSZ angemeldet.

Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen melden sich nach Abschluss des Vertrages im für ihren Wohnort zuständigen OSZ an.

Berufsfachschulen Soziales und Fachschulen Sozialwesen

Anmeldung bis zum 26. März 2010

Spätere Anmeldungen sind bis zum Unterrichtsbeginn möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Berufsfachschulen (Assistentenausbildung), Fachoberschulen und Fachschulen Technik und Wirtschaft

Anmeldung bis zum 28. Mai 2010

Spätere Anmeldungen sind bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme

Anmeldung am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 23.  August 2010

Das OSZ berät über schulische Ausbildungsmöglichkeiten und unterstützt bei der Vermittlung in diese Angebote.

Weitere Infos zur beruflichen Bildung

(nachträglicher Erwerb schulischer Abschlüsse für Erwachsene)

Schulen des Zweiten Bildungsweges (Voll- und Teilzeitform) sowie schulabschlussbezogene Lehrgänge (Teilzeitform)

(allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife)

Informationen sind jederzeit erhältlich an den Schulen des Zweiten Bildungsweges in Potsdam, Cottbus und Königs Wusterhausen, an den Schulen schulabschlussbezogener Lehrgänge an Volkshochschulen oder am Oberstufenzentrum Uckermark (Schwedt) und den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg erhältlich.

Die Anmeldungen werden in der Zeit vom 15. März bis zum 16. April 2010 von den genannten Einrichtungen angenommen.

Spätere Anmeldungen sind bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes bei den genannten Einrichtungen möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Telekolleg

(Erwerb der Fachhochschulreife durch selbst gesteuertes häusliches Lernen mit Medienunterstützung und durch Kollegtage an Wochenenden für Erwachsene). 

Informationen zum Telekolleg-Lehrgang sind bei den staatlichen Schulämtern, der Telekolleg-Geschäftsstelle und im Internet unter www.telekolleg.de und auf den Internet-Seiten des MBJS unter http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.100788.de erhältlich.

Nichtschülerprüfungen

(individueller nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterten Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife, von Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen sowie des Latinums und Graecums für Erwachsene durch staatliche Prüfungen)

siehe auch http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.100792.de

Information und Anmeldung sind bis spätestens bis zum 1. November 2010 bei den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schulen und den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg unter www.schulaemter.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Zweiten Bildungsweg.


letzte Änderung am 03.03.2010


Kontakt

Maria Gerstengarbe
Tel.: (0331) 866 3523
E-Mail