Anmeldung an Schulen

Schulbeginn Schuljahr 2012/ 2013:

  • Der erste Schultag im Schuljahr 2012/ 2013 ist Montag, der 06. August 2012.
  • In der Regel führen die Grundschulen "Einschulungsfeiern" am Samstag vor dem ersten Schultag durch. Bitte informieren Sie sich in Ihrer zuständigen Grundschule!

Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013

Grundschule

Anmeldung bis zum 28. Februar 2012 in der zuständigen Grundschule

Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in Ihrer zuständigen Grundschule. Die Adresse der zuständigen Grundschule erfahren Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder in den Schulporträts des Landes Brandenburg.
Zum Schuljahr 2012/ 2013 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder gibt die Schule.

Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule.

Leistungs- und Begabungsklassen

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 6. Januar 2012 einen Antrag auf Ausstellung einer Empfehlung der Grundschule.

Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt bis zum 2. März 2012. Die Antragsformulare erhalten Sie in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse.

Hinweise:

Sekundarstufe I  (Jahrgangsstufen 7 bis 10)
  • Oberschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe (Gesamtschule)

Am 27. Januar 2012 erfolgt in der Grundschule die Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare.

Bis zum 8. Februar 2012 sind die Anmeldeunterlagen in den Grundschulen abzugeben.

Das Anmeldeformular steht Ihnen auf unseren Seiten unter Vorschriften online / Sekundarstufe I zur Verfügung.

Weitere Infos unter Bildung / Themen von A bis Z / Sekundarstufe I

Sekundarstufe II   (Jahrgangsstufen 11 bis 12/13)

gymnasiale Oberstufen an

  • Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe (Gesamtschule)
  • Beruflichen Gymnasien an Oberstufenzentren (OSZ)

Anmeldung vom 27. Februar bis 2. März 2012 an der entsprechenden Schule

Das Anmeldeformular steht Ihnen auf unseren Seiten unter Vorschriften online / Sekundarstufe II ("Formblätter") zur Verfügung.

Weitere Infos unter Bildung / Themen von A bis Z / Sekundarstufe II

Berufliche Bildung an Oberstufenzentren (OSZ)

Berufsschulen

Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag werden von ihrem Ausbildungsbetrieb am zuständigen OSZ angemeldet.

Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden nach Abschluss des Vertrages vom Träger der Maßnahme am für ihren Wohnort zuständigen OSZ angemeldet.

Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag melden sich am für ihren Wohnort zuständigen OSZ an.

Berufsfachschulen Soziales und Fachschulen Sozialwesen

Anmeldung bis zum 25. Februar 2012.

Spätere Anmeldungen sind bis zum Unterrichtsbeginn möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Berufsfachschulen (Assistentenausbildung), Fachoberschulen und Fachschulen Technik und Wirtschaft

Anmeldung bis zum 25. Mai 2012.

Spätere Anmeldungen sind bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme

Anmeldung
am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 06.  August 2012.

Das OSZ berät über schulische Ausbildungsmöglichkeiten und unterstützt bei der Vermittlung in diese Angebote.

Weitere Infos zur beruflichen Bildung

(nachträglicher Erwerb schulischer Abschlüsse für Erwachsene)

Schulen des Zweiten Bildungsweges (Voll- und Teilzeitform) sowie schulabschlussbezogene Lehrgänge (Teilzeitform)

(allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife)

Informationen sind jederzeit erhältlich an den Schulen des Zweiten Bildungsweges in Potsdam, Cottbus und Königs Wusterhausen, an den Schulen schulabschlussbezogener Lehrgänge an Volkshochschulen oder am Oberstufenzentrum Uckermark in Schwedt/Oder sowie am Oberstufenzentrum "Alfred Flakowski" in Brandenburg a. d. H. und den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg.

Die Anmeldungen werden in der Zeit vom 12. März bis zum 27. April 2012 von den genannten Einrichtungen angenommen.

Spätere Anmeldungen sind bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes bei den genannten Einrichtungen möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Telekolleg

(Erwerb der Fachhochschulreife durch selbst gesteuertes häusliches Lernen mit Medienunterstützung und durch Kollegtage an Wochenenden für Erwachsene). 

Informationen zum Telekolleg-Lehrgang sind bei den staatlichen Schulämtern, der Telekolleg-Geschäftsstelle und im Internet unter www.telekolleg.de und auf diesen Internet-Seiten, Stichwort Telekolleg,  erhältlich.

Nichtschülerprüfungen

(individueller nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterten Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife, von Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen sowie des Latinums und Graecums für Erwachsene durch staatliche Prüfungen)

Sie finden Informationen zum Stichwort Nichtschülerprüfungen in unserem Internet-Angebot!

Information und Anmeldung sind bis spätestens bis zum 1. November 2012 bei den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schulen und den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg unter www.schulaemter.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Zweiten Bildungsweg.


letzte Änderung am 31.01.2012