Lehrkräfteweiterbildung

Die Lehrerweiterbildung dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher Lehrbefähigungen, welcher nach einer erfolgreich abgelegten Erweiterungsprüfung vor dem Landesinstitut für Lehrerbildung erfolgt.

Die Befähigung für ein oder ein weiteres Lehramt bzw. Lehreramt kann durch eine Ergänzungsprüfung vor dem Landesinstitut für Lehrerbildung erworben werden.

Ein abgeschlossenes wissenschaftliches oder künstlerisches Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule gelten als Voraussetzung für die Zulassung zu den o.g. Prüfungen.

Darüber hinaus können Zusatzqualifikationen in universitären Studien im Umfang von mindestens 20 SWS und durch eine entsprechende Hochschulprüfung erworben werden.

Näheres hierzu erfahren Sie im Landesinstitut für Lehrerbildung.

letzte Änderung am 16.03.2010