Hinweise zum Einstellungsverfahren und zu Ausschreibungen von Lehrerstellen

Im Land Brandenburg gibt es ein dezentrales Einstellungsverfahren. Die Einstellungsbehörden sind die staatlichen Schulämter - http://www.schulaemter.brandenburg.de -. Diese geben Auskunft über die jeweiligen näheren Einstellungsmodalitäten und sind für Ihre Bewerbung die erste Anlaufstelle. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen, je nach Ihren regionalen Vorstellungen von Ihrem künftigen Arbeitsort, direkt an eines bzw. mehrere ausgewählte staatliche Schulämter.

Voraussetzung für eine Einstellung ist eine abgeschlossene Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt. Es besteht auch die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs.
Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Stellenausschreibungen werden nur bei akutem Bedarf vorgenommen. Daher können Sie sich auch ohne konkrete Ausschreibung bei dem staatlichen Schulamt Ihrer Wahl bewerben.

Ein formalisiertes Verfahren gibt es im Land Brandenburg nicht. Sie können die üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Bewerbung, Zeugniskopien) an die staatlichen Schulämter senden, die erforderlichen Beglaubigungen werden im Falle einer Einstellung vorgenommen. Es gibt auch keine festgelegten Bewerbungsfristen, wenngleich eine rechtzeitige Bewerbung zum Schuljahresbeginn (01.08. eines Jahres), in der die meisten Einstellungen naturgemäß erfolgen, natürlich die größten Chancen eröffnet.

Sind Sie bereits in einem anderen Bundesland beschäftigt, ist eine Übernahme im Wege des Besonderen Lehrertauschverfahrens oder des Bewerbungsverfahrens (Freigabeerklärung erforderlich) möglich. Sollten Sie an einem Wechsel im Rahmen dieser Verfahren interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstherren / Arbeitgeber.

Zu Ihrer Orientierung schauen Sie sich bitte die Landkarte an. Wenn Sie in der Landkarte auf den gewünschten Landkreis klicken, gelangen Sie zum zuständigen staatlichen Schulamt.

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letzte Änderung am 16.03.2010



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