Hinweise zum Einstellungsverfahren und zu Ausschreibungen von Lehrerstellen

Bewerbungen für den Schuldienst des Landes Brandenburg erfolgen im Wege des Onlineverfahrens. Einstellungsbehörden sind die staatlichen Schulämter (http://www.schulaemter.brandenburg.de). Diese geben Auskunft über die jeweiligen näheren Einstellungsmodalitäten und sind für Ihre Bewerbung erste Anlaufstelle. Ihre Bewerbung wird über das Onlineverfahren an das von Ihnen ausgewählte staatliche Schulamt geleitet. Sie können aber, um Ihre Einstellungschancen zu erhöhen, Ihre Bewerbung auf diesem Wege auch an mehrere oder alle staatlichen Schulämter richten.

Voraussetzung für eine Einstellung ist eine abgeschlossene Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt. Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs.
Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Stellenausschreibungen werden nur bei akutem Bedarf vorgenommen. Daher können Sie sich auch ohne konkrete Ausschreibung bewerben. Festgelegte Bewerbungsfristen gibt es nicht, wenngleich eine rechtzeitige Bewerbung vor Schuljahresbeginn (01.08. eines Jahres), zu dem die meisten Einstellungen erfolgen, die größten Chancen eröffnet.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die üblichen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und ggf. ergänzende Unterlagen als Anhang bei. Sie können darüber hinaus noch am Ende der Bewerbung ergänzende Hinweise einfügen.

Sind Sie bereits in einem anderen Bundesland beschäftigt, ist eine Übernahme im Wege des besonderen Lehrertauschverfahrens oder des Bewerbungsverfahrens (Freigabeerklärung erforderlich) möglich. Sollten Sie an einem Wechsel im Rahmen dieser Verfahren interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstherren / Arbeitgeber.

Zu Ihrer Orientierung schauen Sie sich bitte die Landkarte an. Wenn Sie in der Landkarte auf den gewünschten Landkreis klicken, gelangen Sie zum zuständigen staatlichen Schulamt.

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letzte Änderung am 24.11.2011


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