Sonderpädagogische Förderung
Nicht immer war es so selbstverständlich wie heute, dass Eltern sagen konnten: "Mein behindertes Kind geht zur Schule". Jetzt hat jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Recht darauf, die für seine spezielle Behinderungsart beste Förderung zu erhalten.
Das Kind besucht in der Regel eine Schule mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, es sei denn die Eltern wünschen den Besuch einer Förderschule oder Förderklasse. Aber: Der Besuch einer Schule mit gemeinsamem Unterricht ist nur möglich, wenn die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule dieses auch zulassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Entwicklungschancen für Kinder mit besonderem Hilfebedarf in der Schule"
Zur Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" wurde im Auftrag des MASF (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) und des MBJS vom ISB (Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH) eine Studie erstellt.
Erläuterungen zur Studie finden Sie im Internet-Angebot des MASF!


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