Arbeitsschritte „wep3“

Foto Segelschiff

Der Wassersportentwicklungsplan des Landes Brandenburg wird fortgeschrieben. Als Wassersportentwicklungsplan "wep3" soll er durch seine Festlegungen einen Beitrag dazu leisten, die Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus im Land Brandenburg zu koordinieren bzw. zu steuern.

Zusammenfassung:

Der wep3 soll als "informeller Plan" unter Beteiligung von Akteuren und Interessierten durch eine Online-Projekterfassung mit infrastrukturellem Schwerpunkt als Ergebnis die wesentlichen Aussagen zur Weiterentwicklung des Wassersports im Land Brandenburg aufzeigen. Er soll per Kabinettbeschluss das Landesinteresse bei der Umsetzung der Maßnahmen festlegen. Der wep3 ist kein Förderplan, soll jedoch – wie die vorhergehenden Wassersportentwicklungspläne – den Ressorts der Landesregierung Leitlinie und Orientierung bei ihren Förderungen sein.

Verantwortlich:

Der wep3 wird in Verantwortung und Moderation des MBJS erarbeitet. Finanziert wird der Plan durch Unterstützung der EU im Rahmen der Technischen Hilfe.

Partner:

Gutachter sind die Planungsbüros:

Projektpartner ist das Netzwerk "aktiv in der Natur" des Landestourismusverbandes Brandenburg, welches Interessenten und Initiativen dabei behilflich ist, sich aktiv in die Planungen einzubringen.

Ziele des wep3:

  • Überprüfung und ggf. Abrundung der vorhandenen Wasserwanderrouten,
  • Förderung der muskelbetriebenen Sportarten und ggf. Festlegung von Revieren oder Routen,
  • Unterstützung von regionalen Initiativen, dort wo es erforderlich ist und in erster Linie dort, wo infrastrukturelle Voraussetzungen noch weiter zu entwickeln sind,
  • Erarbeitung eines Konzeptrahmens für kleinere Maßnahmen z.B. durch Zusammenschluss bei entsprechender Beratung und Koordination durch das Netzwerk (s.o.),
  • Sicherung und Entwicklung der Einrichtungen des organisierten Sports (u.a. Regatta-, Trainingsstrecken und Vereinseinrichtungen sowie Reviere).

Durch Benennung der Projekte und Initiativen im Wassersportentwicklungsplan soll das Landesinteresse an der Umsetzung, an den Maßnahmen dokumentiert und somit Fördermöglichkeiten durch die unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung erschlossen werden.

Arbeitsschritte:

Workshops:

Nach einer ersten Auftaktkonferenz wurden flächendeckend im Land Brandenburg vier Workshops durchgeführt, um alle Akteure und Initiativen im Bereich Wassersport zu informieren. Auch die Anbieter des Tourismus und die Kommunen wurden einbezogen.

Online-Fragebogen:

Im Rahmen der Workshops wurde ein Fragebogen entwickelt, der vom 01.08.2007 bis 15.10.2007 im Rahmen einer Online-Erhebung geöffnet war. Allen Interessierten wurde die Möglichkeit eröffnet, Projektideen, besonders im infrastrukturellen Bereich, in die Planung einzubringen.

Auch vorhandene Regionale Initiativen wie z.B. die Wassertourismusinitiative Nord-Brandenburg WIN bzw. die Wassertourismusinitiative Potsdamer und Brandenburger Havelseen (WIR) gaben ihre Einzelprojekte ein, während zusätzlicher Informationsaustausch über Ziele und Möglichkeiten der Umsetzung vereinbart wurde. Dies gilt auch für kleinere Initiativen, wie z.B. die Oderland-Kanuten in Märkisch-Oderland bzw. Aktivitäten für den Bereich der Schwarzen Elster zur Erschließung als Kanusportrevier u.a.

Weiteres Vorgehen:

Nach Abschluss der Erhebungen erfolgt derzeit eine Bewertung der eingegangenen Projektideen und eine Abstimmung mit zeitgleichen Planungen, wie z.B. den Konzepten der Integrierten Ländlichen Entwicklung bzw. der Integrierten Stadtentwicklung. Die beauftragten Gutachter werden danach Konzeptvorschläge erarbeiten und eine Einschätzung zu den regionalen Initiativen geben.
Diese werden in Form von Zwischenberichten der IMAG -Tourismus des Wirtschaftsministeriums (MW) vorgelegt zur weiteren gemeinsamen Abstimmung des Landesinteresses an den Maßnahmen.

Ergebnis:

Es ist vorgesehen, zur Mitte des Jahres 2008 ein Abschlussergebnis unter dem Titel „wep3“ zu erreichen. Analog zu den vorhergehenden Wassersportentwicklungsplänen Teil I und II soll auch dieser Plan der Landesregierung als Kabinettvorlage zugeleitet werden.

Ausführlichere Informationen:


letzte Änderung am 11.12.2008