Seiteneinsteiger

Möglichkeiten des "Seiteneinstiegs" in den Schuldienst/Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg

In Brandenburg gibt es im Falle des Bedarfs und aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsbefähigung bereits seit 1996 die Möglichkeit, sog. Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst des Landes, vornehmlich für den beruflichen Bereich aufzunehmen. Bisher wurden ca. 150 Seiteneinsteiger qualifiziert.

Mit Inkrafttreten des Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) findet sich die Grundlage für die Ausbildung von Seiteneinsteigern in § 18 Abs. 3. § 18 Abs. 4 mit seinen Regelungen zum Direkteinstieg in den Vorbereitungsdienst wird bis auf weiteres nicht realisiert.

Berufsbegleitende Teilnahme am Vorbereitungsdienst

Gemäß § 18 (3) des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) können Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, die zur Deckung des Unterrichtsbedarfs in den Schuldienst eingestellt werden und über eine abgeschlossene Hochschulausbildung (universitär) verfügen, die einen Einsatz in mindestens zwei Unterrichtsfächern gestattet.

Die betroffenen Lehrkräfte können nach einjähriger Unterrichtstätigkeit und mit Zustimmung des Schulamtes und nach erfolgreichem Absolvieren des vorgeschalteten und obligatorischen Pädagogischen Grundkurses einen Antrag an das Landesinstut für Lehrerbildung (LaLeb) richten und die Genehmigung zur berufsbegleitenden Teilnahme am Vorbereitungsdienst erlangen.

Wird die Genehmigung ausgesprochen, findet die 24-monatige Ausbildung derzeit an den Studienseminaren der Standorte Cottbus und Potsdam des LaLeb statt.

Bisher ist die Ausbildung vornehmlich in unterrichtsfreier Zeit und in Blockveranstaltungen organisiert, da aufgrund des nachgewiesenen Unterrichtsbedarfs diese Lehrkräfte keine Entlastungsstunden erhalten.

Inhaltlich ist die Ausbildung hauptsächlich auf Allgemeine Didaktik, Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Fachdidaktik orientiert und enthält auch supervisorische Anteile.

Die Seminarleiterinnen und Seminarleiter besuchen die Lehrkräfte in ihrem Unterricht und beraten sie.

Am Ende der Ausbildung legen diese Lehrkräfte eine 2. Staatsprüfung ab und erwerben bei Erfolg das Lehramt an beruflichen Schulen. Eine Verkürzung der Qualifizierung ist nicht möglich.

letzte Änderung am 16.03.2010