Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog(en)/innen werden an Fachhochschulen im Studiengang Soziale Arbeit ausgebildet. Mit Einführung des gestuften Studiensystems von Bachelor- und Masterstudiengängen wird das frühere Diplom durch den Bachelorabschluss ersetzt. Die Regelstudienzeit beträgt im Land Brandenburg sechs Semester, incl. einem praktischen Studiensemester. Die Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen regeln auch die Zulassungsvoraussetzungen.

Im Land Brandenburg bieten folgende Fachhochschulen den Studiengang zum/zur Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog(en)/in an:

 

 

Seit dem WS 2005/06 werden darüber hinaus an der Fachhochschule Potsdam im Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit auch Sozialpädagog(en)/innen für den Bereich der Kindertagesbetreuung qualifiziert.

 

Berufszugang

Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog(en)/innen des Studienganges Soziale Arbeit und Sozialpädagog(en)/innen des Studienganges Bildung und Erziehung in der Kindheit brauchen für den Berufszugang eine staatliche Anerkennung. Gesetzliche Grundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung ist das Brandenburgische Sozialberufsgesetz.

Die jeweils zuständige Behörde informiert über die einzureichenden Unterlagen.

letzte Änderung am 27.08.2009