Zuständige Behörden
für die Erteilung der staatlichen Anerkennung, die Gleichstellung und die Feststellung der Gleichwertigkeit
Zuständige Behörden für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in nach erfolgreicher Absolvierung einer entsprechenden Fachschulausbildung sind gemäß Soziale Berufe-Durchführungsverordnung die Oberstufenzentren oder staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik [zur Übersicht Fachschulen].
Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in nach ergänzender Qualifizierung und Nachweis von
Berufspraxis gemäß Erzieherannerkennungsverordnung oder für die Gleichstellung von Erzieherberufen gemäß Erzieherannerkennungsverordnung, ist das
| Staatliche Schulamt Cottbus Ansprechpartnerin: Frau Werner Blechenstraße 1 03046 Cottbus |
Tel.: (0355) 4866 521 Fax: (0355) 4866 598 margitta.werner@schulaemter.brandenburg.de |
Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abschlüssen in Erzieherberufen gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das
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Staatliche Schulamt Cottbus Ansprechpartnerin: Frau Werner |
Tel.: (0355) 4866 521 Fax: (0355) 4866 598 margitta.werner@schulaemter.brandenburg.de |
Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog(e)/in nach erfolgreicher Absolvierung eines Diplom- oder Bachelorstudienganges Soziale Arbeit an einer Fachhochschule im Land Brandenburg oder an einer (Fach-)Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das
| Landesamt für Soziales und Versorgung - Dezernat 30 - Ansprechpartnerin: Frau Döhler Lipezker Straße 45 03048 Cottbus |
Tel.: (0355) 2893 231 |
Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog(e)/in nach Absolvierung des Bachelorstudienganges Bildung und Erziehung in der Kindheit an der Fachhochschule Potsdam oder an einer (Fach-)Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
Tel.: (0331) 866 3738
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Zuständige Behörde für die Feststellung der Gleichwertigkeit nach erfolgreicher Absolvierung einer durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigten Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Erzieher/in gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das
| Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) Ansprechpartnerin: Frau Wildt Königstraße 36 B 14109 Berlin |
Tel.: (030) 48481301
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