Hilfen zur Erziehung

Wenn Eltern oder Alleinerziehende aus irgendeinem Grund die Erziehung ihrer Kinder nicht leisten können, gibt es Möglichkeiten, durch das Jugendamt Unterstützung zu bekommen. Zu den Formen der Hilfen zur Erziehung zählen neben pädagogischen und therapeutischen Leistungen die

  • Erziehungsberatung,
  • die soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • die Unterstützung durch Betreuungshelfer/innen,
  • die sozialpädagogische Familienhilfe,
  • die Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • die Vollzeitpflege,
  • die Heimerziehung und
  • sonstige betreute Wohnformen sowie
  • die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Welche Form der Hilfe zur Erziehung für die weitere Entwicklung des Kindes jeweils die geeignete und notwendige ist, wird erst entschieden, nachdem Fachkräfte des Jugendamtes intensive Beratungen durchgeführt haben. Dazu verschaffen sie sich über das soziale Umfeld des Kindes einen Überblick und beziehen das betroffene Kind altersgerecht ein.

Grundlagen für die Hilfen zur Erziehung ist das Achte Sozialgesetzbuch. Für Fragen über Hilfen zur Erziehung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Jugendamt (Link zu service.brandenburg.de).

Auf den Seiten des Landesjugendamt finden Sie zum Thema Hilfen zur Erziehung Ansprechpartner, Empfehlungen/ Arbeitshilfen/ Fachaufsätze/ Beiträge, Gesetze/ Verordnungen/ Richtlinien, Vordrucke und Links. Klicken Sie sich bitte hierzu in das dortige Internetangebot zur Rubrik Hilfen zur Erziehung

letzte Änderung am 07.08.2009

Weiterführende Links

  • Programm der Landesregierung zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit
  • Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen
  • Kinderschutz auf den Seiten des Landesjugendamtes
  • Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg

Kontakt

Ricarda Wüstner
Tel.: (0331) 866 3701
E-Mail