Hilfen zur Erziehung
Wenn Eltern oder Alleinerziehende aus irgendeinem Grund die Erziehung ihrer Kinder nicht leisten können, gibt es Möglichkeiten, durch das Jugendamt Unterstützung zu bekommen. Zu den Formen der Hilfen zur Erziehung zählen neben pädagogischen und therapeutischen Leistungen die
- Erziehungsberatung,
- die soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- die Unterstützung durch Betreuungshelfer/innen,
- die sozialpädagogische Familienhilfe,
- die Erziehung in einer Tagesgruppe,
- die Vollzeitpflege,
- die Heimerziehung und
- sonstige betreute Wohnformen sowie
- die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Welche Form der Hilfe zur Erziehung für die weitere Entwicklung des Kindes jeweils die geeignete und notwendige ist, wird erst entschieden, nachdem Fachkräfte des Jugendamtes intensive Beratungen durchgeführt haben. Dazu verschaffen sie sich über das soziale Umfeld des Kindes einen Überblick und beziehen das betroffene Kind altersgerecht ein.
Grundlagen für die Hilfen zur Erziehung ist das Achte Sozialgesetzbuch. Für Fragen über Hilfen zur Erziehung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Jugendamt (Link zu service.brandenburg.de).
Die Aufgaben des Kinderschutzes werden auf der örtlichen Ebene von einer Reihe von Akteuren bearbeitet: neben den Jugendämtern sind dies Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitsbereich, Kindereinrichtungen und Schulen, Familiengerichte und Justiz sowie die Polizei. Meldungen über Kindesvernachlässigung und –misshandlung und andere Gefährdungen des Kindeswohls richten Sie bitte direkt an Ihr zuständiges Jugendamt oder an den Notruf bzw. die Polizei.
Die Landesregierung und das Landesjugendamt begleiten die Fachentwicklung auf der überörtlichen Ebene durch finanzielle Förderung, Projekte und Empfehlungen. Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Links auf der rechten Seite.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesjugendamtes.


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