Rechte des Kindes

Die UN-Kinderkonvention vom 20. November 1989 können Sie nachlesen, indem Sie hier das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) anwählen. Hier wurde die UN-Kinderkonvention, das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (so der offizielle Titel) in seiner amtlichen Übersetzung veröffentlicht. Dort erfahren Sie auch, auf welche Weise Sie diese Unterlagen erhalten können.

Auf der Homepage des Bundesministeriums finden Sie auch den Dritten und Vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie auf der Homepage der National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Anlässlich des 20. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) am 20. November 2009 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 3.000 Exemplare der Broschüre „Kinderrechte machen Schule" an Grundschulen und außerschulischen Einrichtungen sowie Institutionen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Erziehern verteilt. Die Broschüre wurde vom Verein „Macht Kinder stark für Demokratie! e.V." in Kooperation mit Kinderschutzverbänden und der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet. Die Broschüre kann als pdf-Datei heruntergeladen werden (siehe unten: Stärkung von Kinderrechten), weitere Informationen im Internet unter www.makista.de.


letzte Änderung am 31.08.2011

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