Sozialpädagogische Berufe

Allgemeines

Zu den sozialpädagogischen Berufen zählen

  • Staatlich anerkannte Erzieher/innen
  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog(en)/innen mit Diplom- oder Bachelorabschluss
  • Absolvent(en)/innen einschlägiger Hochschulstudiengänge im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss

Personen mit einer der oben genannten sozialpädagogischen Berufsabschlüsse können in den drei klassischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe,

Ausbildung

Erzieher/innen werden im Land Brandenburg an Fachschulen des Typs Sozialwesen ausgebildet, die Bestandteil der Oberstufenzentren sind.

Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog(en)/innen mit Diplom- oder Bachelorabschluss erwerben ihren Abschluss an Fachhochschulen, Fachbereich Sozialwesen. 

Berufszugang - Staatliche Anerkennung

Erzieher/innen sowie Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog(en)/innen mit Diplom- oder Bachelorabschluss benötigen für den Berufszugang eine staatliche Anerkennung. Gesetzliche Grundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung ist das Brandenburgische Sozialberufsgesetz.

Eine staatliche Anerkennung als Erzieher/in erhält,

  • wer die entsprechende Ausbildung an Fachschulen des Typs Sozialwesen erfolgreich abgeschlossen hat (s. Soziale Berufe-Durchführungsverordnung);
  • wer in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet einen Abschluss in Erzieherberufen erworben hat, eine ergänzende Qualifizierung sowie entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (s. Erzieheranerkennungsverordnung);
  • wer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Abschluss in Erzieherberufen erworben hat, der hinsichtlich Dauer und Inhalt keine wesentlichen Unterschiede zu der nach diesem Gesetz geregelten Ausbildung aufweist.

Eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog(e)/in erhält,

  • wer den Diplom- oder Bachelorstudiengang Soziale Arbeit oder den Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit absolviert hat oder
  • wer einen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abschluss nachweist, der hinsichtlich Dauer und Inhalt keine wesentlichen Unterschiede zu der nach diesem Gesetz geregelten Ausbildung aufweist. 

Die staatliche Anerkennung erteilt die für den jeweiligen Berufsabschluss zuständige Behörde, die auch über die einzureichenden Unterlagen informiert.

Neben der staatlichen Anerkennung gibt es auch die Gleichstellung von Abschlüssen gemäß Erzieheranerkennungsverordnung und die Möglichkeit der Bescheinigung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz.

Fortbildung

Die sozialpädagogische Fortbildung hat die Aufgabe, die Qualifikation der Fachkräfte zu erhalten, zu erweitern und damit einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Zum 1. Januar 2007 sind die sozialpädagogischen Fortbildungseinrichtungen der Länder Berlin und Brandenburg zusammengeführt und das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) am Standort Jagdschloss Glienicke errichtet worden.

letzte Änderung am 23.02.2010