Jugendschutz
Kinder und Jugendliche werden mit vielfältigen und sehr unterschiedlichen Eindrücken, Erfahrungen und Erlebnissen der Alltagswelt von Erwachsenen konfrontiert, die sie zum Teil nicht oder nur unzureichend verarbeiten können.
Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu schützen. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften richten sich deshalb an Erwachsene, Gewerbetreibende, Online-Anbieter usw. und normieren ihr Handeln im Hinblick auf Angebote, die sich auch an Kinder und Jugendliche richten. Neben dem Schutzgedanken ist der Kinder- und Jugendschutz durch ein weiteres konstitutives Merkmal geprägt: Stärkung der Lebens- und Alltagskompetenz von Kindern und Jugendlichen. Das heißt vor allem, sie zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen (§ 14 SGB VIII).
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) [ Link zum Bundesrecht im Internet - Bundesministerium der Justiz ]
- Jugendschutzgesetz mit Erläuterungen [ Link zum Internet-Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) [ Link zum Brandenburgischen Landesrecht ]
Der Jugendschutz ist und bleibt eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Bund und Länder haben ausdrücklich vereinbart, die Regelungen künftigen Entwicklungen anzupassen. Die gemeinsamen Anstrengungen auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichsten Bereichen müssen zeigen, dass es gelingt, dem Kinder- und Jugendschutz, einem Gut von Verfassungsrang, auch unter veränderten Bedingungen und neuen Herausforderungen einen angemessenen Stellenwert zukommen zu lassen und die verschiedenen Möglichkeiten der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen zu unterbinden oder zumindest auf ein akzeptierbares und vertretbares Minimum zu reduzieren.
Mein Kind spielt nur noch diese Ballerspiele...
Wie viel Fernsehen macht krank?
Was bedeuten FSK „Keine Jugendfreigabe" und was „Indizierung"?
Service-Angebot der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und der Aktion Kinder- und Jugendschutz Landesarbeitsstelle Brandenburg (AKJS)
Viele Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter machen sich Sorgen über das Mediennutzungsverhalten ihrer eigenen oder der ihnen anvertrauten Kinder.
Sie fragen sich:
- Wie reagiere ich angemessen auf die Medienvorlieben meiner Kinder und Jugendlichen?
- Wie kann ich verhindern, dass mein Kind Medieninhalte konsumiert, die für es ungeeignet, beeinträchtigend oder gar gefährdend sind?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine, dass ein Film oder Computerspiel gegen Jugendschutzbestimmungen verstößt?
- Wo erhalte ich Tipps zu Medien, die für mein Kind besonders zu empfehlen sind?
Fachkräfte aus Jugendschutz und Medienpädagogik bieten mit dem Service-Telefon Informationen zu medienpädagogischen Fragen an und leisten pädagogische Hilfestellungen bei Problemen im Umgang mit Medien. Außerdem informieren sie über Medieninhalte, die für Heranwachsende ein Gefährdungspotential darstellen können und sind bei Fragen der angemessenen Mediennutzung behilflich.
Orientierungshilfen zu diesen und anderen Fragen bietet das Service-Telefon der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
BPjM Service-Telefon
Tel: 0228/376631
E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internet: www.bundespruefstelle.de
Ebenso können Sie Ihre Anfrage auch richten an die
Aktion Kinder- und Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Brandenburg
AKJS Beratungsservice
Tel: 0331-9513170
E-Mail: akjs-brandenburg@t-online.de
Internet: www.jugendschutz-brandenburg.de
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzt jugendgefährdende Medien, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, auf eine Liste
- Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
- Jugendschutz.net unterstützt die Kommission Jugendmedienschutz und die Obersten Landesjugendbehörden zur Wahrung des Jugendschutzes im Internet
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) Die FSK führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Filmen, Videokassetten und sonstige Bildträger (z. B. DVDs) durch.
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Die USK führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen durch.
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen prüft Fernsehprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
- Aktion Kinder- und Jugendschutz Landesarbeitsstelle Brandenburg e.V. (AKJS) Die AKJS wird mit Mitteln des MBJS zur Förderung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterstützt.
- Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Zum Aufgabenbereich des LISUM gehört die Durchführung von medienpädagogischen Fortbildungen und die Beratung von Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen.
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg
- Landesjugendamt des Landes Brandenburg (LJA)
- Gemeinsame Handlungsempfehlungen zur Präsentation und Vermarktung von Filmen und Computerspielen im Internet
Oberste Landesjugendbehörden, Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und jugendschutz.net
(PDF mit 52.8 KB)


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