Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

Die Jugendberufshilfe als Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Hilfen für sozial und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen auf dem Weg in den Beruf und den Arbeitsmarkt, wenn eine Ausbildung nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger oder Organisationen sichergestellt ist ( § 13 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe).

 

Entsprechend dem individuellen Bedarf können Jugendlichen folgende berufs- und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe angeboten werden:

  • berufsorientierende und berufsvorbereitende Angebote der Jugendhilfe wie Potenzialanalysen, Werkstätten, Arbeitstrainingsprogramme, spezielle ausbildungsvorbereitende Maßnahmen in verschiedenen Berufsfeldern u.a.
  • Sozialpädagogische Betreuung zur beruflichen Integration in Einzel- und Gruppenbetreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte
    • als alleinige Maßnahme des Jugendamtes in Projekten zur sozialen und beruflichen Integration an den Übergängen Schule - Ausbildung oder Ausbildung - Beschäftigung, nach Suchttherapie oder Haftentlassung u.a. oder
    • als Ergänzung zu Maßnahmen anderer Träger oder Organisationen z.B. der Arbeitsagenturen oder der Grundsicherungsträger zur Förderung der Berufsausbildung oder Berufvorbereitung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden oder der Schulverwaltung in Kooperationsprojekten Berufsschule – Jugendhilfe u.a.
  • Berufsausbildung im Rahmen der Jugendhilfe mit anerkanntem Abschluss in verschiedenen Berufsfeldern wie Bau- und Metalltechnik, Hochbau, Landschaftsbau, Bürokommunikation u.a.

Auskünfte und Beratung erfolgen durch die örtlichen Jugendämter [ Link zu service.brandenburg.de ], die Berufsberater der Arbeitsagenturen und freie Träger der Jugendberufshilfe (Berufsbildungsträger, Überbetriebliche Ausbildungszentren u.a).

Richtlinie des MBJS zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe (RL berufspädagogische Maßnahmen)

Förderung von Personal- und Sachkostenkosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für:

  • sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahmen oder
  • sozialpädagogische Betreuung zur beruflichen Integration

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Die Anträge der Jugendämter können bei der LASA Brandenburg GmbH, im Internet unter http://www.lasa-brandenburg.de zu erreichen, ca. sechs Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Die fachliche Beratung erfolgt durch das MBJS, Referat 23.

Link zum Wortlaut der Richtlinie siehe rechte Spalte

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich)

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Ausstattung und der Modernisierung von Gebäuden für freie Träger der Jugendberufshilfe, die im Auftrag der örtlichen Jugendämter berufspädagogische Maßnahmen durchführen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Die Anträge der öffentlichen oder freien Träger können beim MBJS, Referat 25 gestellt werden. Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Referate 23 (Konzeption) und 25 (baufachliche und richtlinienrelevante Kriterien). Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Link zum Wortlaut der Richtlinie siehe rechte Spalte


letzte Änderung am 18.02.2011

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Eva-Maria Rhede
Tel.: (0331) 866 3736
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