Impressum
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Anschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Vertreten durch die Ministerin für Bildung, Jugend und
Sport Dr. Martina Münch
Inhaltlich verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Ministerbüro, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Pressesprecher:
Stephan Breiding
Tel. (0331) 866-3520
Fax. (0331) 866-3524/25
E-Mail: stephan.breiding@mbjs.brandenburg.de - Pressestelle:
Maria Gerstengarbe
Tel. (0331) 866-3523
Fax. (0331) 866-3524/25
E-Mail: maria.gerstengarbe@mbjs.brandenburg.deMartina Marx
Tel. (0331) 866-3521
Fax. (0331) 866-3524/25
E-Mail: martina.marx@mbjs.brandenburg.de
Abweichende redaktionelle Verantwortung für einzelne Arbeitsbereiche:
- Portal "Kindertagesbetreuung":
Fachreferat "Kindertagesbetreuung und familienunterstützende Angebote"
Ihre Anfragen zu diesem Portal und den dort behandelten Themen richten Sie bitte an E-Mail: ralf.kohlberger@mbjs.brandenburg.de, Tel. (0331) 866 3724 - ZENSOS - Portal (Einstiegsseite der Schulen zu den Fachverfahren) und Schulverwaltungsportal:
Fachreferat "Informationsmanagement im Schulbereich, Schulstatistik, Lehrerbedarfsrechnung"
Ihre Anfragen zu diesem Portal und den dort behandelten Themen richten Sie bitte an E-Mail: rainer.gierk@mbjs.brandenburg.de, Tel. (0331) 866 3661
- GeoPortal - Schullandschaft im Land Brandenburg (EduGIS BB)
Das GeoPortal "Schullandschaft im Land Brandenburg" ist ein Portal des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im Rahmen der Geodateninfrastruktur des Landes Brandenburg (GDI BB). Das GeoPortal wird durch das Kompetenzzentrum IT-Fachverfahren (KIT) im Schulamt Wünsdorf betreut.Redaktionelle Verantwortung: Fachreferat "Informationsmanagement im Schulbereich, Schulstatistik, Lehrerbedarfsrechnung"
Ihre Anfragen zu diesem Portal und den dort behandelten Themen richten Sie bitte an E-Mail: rainer.gierk@mbjs.brandenburg.de
Wichtige Hinweise:
Die genannten eMail-Adressen dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen und nur durch ein elektronisches Dokument in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden könnten, müssen daher weiterhin auf dem Postwege übermittelt werden.


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