Lernen ein Leben lang!

Weiterbildungsbericht 1997 – 2001 Land Brandenburg

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2002 den Weiterbildungsbericht 1997 bis 2001 beschlossen. Die Landesregierung erfüllt mit diesem Bericht einen Auftrag des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes.

Der zweite Weiterbildungsbericht des Landes Brandenburg beschreibt und dokumentiert, wie sich dieser Bildungsbereich in den Jahren zwischen 1997 bis 2001 entwickelt hat. Während der erste Weiterbildungsbericht 1996 insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Rahmenbedingungen und die Aufbauarbeit der ersten Jahre skizzierte, zeigt der nun vorliegende Bericht, wie Weiterbildung im Land Brandenburg in den Jahren 1997 bis 2001 den Zielen und Argumentationsmustern des lebenslangen Lernens in kontinuierlichen Schritten folgt. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung eines umfassenden, unverzichtbaren Teils brandenburgischer Bildungspolitik und zeigt Trends zukünftiger Praxis lebenslangen Lernens auf.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Landesorganisationsrechts und zur Umsetzng des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 24. Mai 2004 (Artikel 6) wurde § 28 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes vom 15. Dezember 1993 aufgehoben. Die Berichtspflicht fällt somit zukünftig fort.


Weiterbildungsbericht 1997 – 2001

letzte Änderung am 10.05.2010