Heimbildungsstätten

Heimbildungsstätten sind Einrichtungen der Weiterbildung, die ihre Bildungsveranstaltungen überregional anbieten. Sie verfügen in der Regel über eigene Bildungsstätten, die es ermöglichen auch mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchzuführen und dabei besondere pädagogische Konzeptionen zu realisieren. Im Land Brandenburg gibt es gegenwärtig nur Heimbildungsstätten, die auf Basis des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt sind. Die Adressen und das aktuelle Angebot dieser Einrichtungen sind den jeweiligen Selbstdarstellungen zu entnehmen.

Die Förderung von Heimbildungstätten erfolgt anteilig aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Veranstaltungen von Heimbildungsstätten gemäß § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (RL Heimbildungsstätten - RLHbs-WBG). Die Förderung konzentriert sich somit auf die Durchführung von Bildungsfreistellungmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind Heimbildungsstätten, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Die Anerkennung von Heimbildungsstätten richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes sowie der VV-Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt.

Liegen alle vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen.

Die Förderung umfasst Zuschüsse für Personalkosten für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftsführung und hauptamtliche Verwaltungskräfte der Heimbildungsstätten sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung.

letzte Änderung am 10.05.2010