Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".

Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ergibt sich aus den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) . Die speziellen Regelungen finden Sie in Abschnitt 4 (§§ 14 - 26) dieses Gesetzes. Einen Link zur aktuellen Lesefassung des Gesetzes finden Sie unten.

Erster Schritt zur Inanspruchnahme ist die Wahl einer geeigneten Veranstaltung. Hierbei kommt es nicht allein auf Ihre Bildungswünsche an. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass die ausgewählte Veranstaltung anerkannt ist, denn nur für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen kann der gesetzliche Anspruch geltend gemacht werden. Welche Veranstaltungen anerkannt sind, erfahren Sie entweder direkt vom Veranstalter oder Sie nutzen die Liste der anerkannten Veranstaltungen im Internet.

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist Freistellung gegenüber der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. In der Übersicht "Der Weg zur Bildungsfreistellung" sind Ablauf und einzelne Handlungsschritte anschaulich dargestellt.

Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ist der Veranstalter verpflichtet, gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in anonymisierter Form Auskunft über die Anzahl, das Geschlecht, die berufliche Qualifikation etc. der Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu geben. Um dieser Berichtspflicht nachzukommen, ist der Veranstalter auf die Angaben der Teilnehmenden angewiesen.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG). Einen Link zur aktuellen Fassung des Gesetzes finden Sie am Ende dieser Seite.

Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung (BFV) vom 21. Januar 2005 festgeschrieben sind. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid.

Antragsformulare sowie ein Hinweisblatt finden Sie im Internet, auf Anforderung werden sie Ihnen auch per Post zugesandt. Als Service für Veranstalter sind die ehemals unterschiedlichen Antragsformulare der einzelnen Bundesländer mit Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub vereinheitlicht worden und das Adressvorblatt enthält die Anschriften aller zuständigen Stellen.

Die im Land Brandenburg anerkannten Veranstaltungen werden in einer thematisch gegliederten Liste, die wöchentlich aktualisiert wird, im Internet veröffentlicht (Link siehe unten).

 

Grundsatzfragen
Karin Boerner
Tel.: (0331) 866 3761
E-Mail

Anerkennungsverfahren zur Bildungsfreistellung
(Staatliches Schulamt Cottbus, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus)
Ramona Stahr
Tel.: (0355) 4866 524
E-mail

Stefanie Krause
Tel.: (0355) 4866 210
E-Mail


letzte Änderung am 10.05.2010