Die Lehrkräfteausbildung in zwei Phasen
1. Phase: Studium mit Erster Staatsprüfung an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule
2. Phase: zweijähriger Vorbereitungsdienst in einem Studienseminar des Landesinstitutes für Lehrerbildung (LaLeb) mit Zweiter Staatsprüfung zum Erwerb eines Lehramtes für zwei Fächer.
Welche Lehrämter für welche Schulstufen gibt es?
Entsprechend der Brandenburger Schulstruktur und dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz gibt es Lehrämter für
- die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen
- an Gymnasien
- an beruflichen Schulen
- für Sonderpädagogik
Die Schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes findet an Ausbildungsschulen im Zuständigkeitsbereich der Studienseminare statt.
Wie wird man in den Vorbereitungsdienst aufgenommen?
Voraussetzung ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (für 2 Fächer) oder das Zeugnis über die vom Land Brandenburg anerkannte Prüfung sowie den entsprechenden Anerkennungsbescheid.
Ziele des Vorbereitungsdienstes
Die Lehramtsanwärter/innen und die Studienreferendare/innen werden befähigt, die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit in den Schulen der Schulstufen und Schulformen, die dem angestrebten Lehramt entsprechen, selbständig auszuüben. Hierzu wird an den Studienseminaren und an den ihnen zugeordneten Ausbildungsschulen eine wissenschaftlich fundierte, theoretische und schulpraktische Ausbildung angeboten. Sie baut auf den erziehungswissenschaftlichen und fachwissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten auf, die bereits in der Ersten Staatsprüfung nachgewiesen wurden.
Die Ausbildung berührt vor allem
- Unterricht in seinem didaktischen und fachwissenschaftlichen Verständnis sowie die Erprobung und Förderung der Fähigkeit des/der Lehramtsanwärters/in bzw. des/der Studienreferendars/in zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen;
- das pädagogische Verständnis von Erziehung und Bildung;
- die Psychologie des Lernens und der Entwicklung des/der Schülers/in;
- die gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen von Unterricht und Erziehung;
- die Schule als Institution einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen.
Wie ist die Ausbildung im Studienseminar organisiert?
Entsprechend den Fächern der Ersten Staatsprüfung wird in einem Hauptseminar und zwei Fachseminaren ausgebildet. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht.
Wie erfolgt die Ausbildung in den Ausbildungsschulen?
Die schulpraktische Ausbildung der Lehramtsanwärter/innen und Studienreferendare/ innen erfolgt an Ausbildungsschulen. Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport weist das LaLeb die Lehramtsanwärter/innen und die Studienreferendare/innen einer Ausbildungsschule zu. Die Ausbildungsschule liegt in den Ausbildungsbereichen des jeweiligen Studienseminars.
Der Ausbildungsunterricht, wöchentlich 12 Stunden, ordnet sich in die Stundenplanung der Ausbildungsschulen ein. Er umfasst Hospitationen, angeleiteten und selbständigen Unterricht der Lehramtsanwärter/innen bzw. der Studienreferendare/innen unter der Hauptverantwortung der Ausbildungslehrkraft. Der/die Lehramtsanwärter/in bzw. der/die Studienreferendar/in soll im Verlauf der Ausbildung in jedem der Unterrichtsfächer in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten. Der/die Leiter/in des Hauptseminars und die zuständigen Fachseminarleiter/innen müssen sich durch Unterrichtsbesuche über den Ausbildungsstand der Lehramtsanwärter/innen bzw. Studienreferendare/innen informieren und ihnen beratend zur Seite stehen.
Was muss in der Zweiten Staatsprüfung geleistet werden?
Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres (im 13. Monat) erhält jeder/jede Lehramtsanwärter/in bzw. jeder/jede Studienreferendar/in das Thema der Hausarbeit in dem von ihm/ihr gewähltem Fach. Damit ist das Prüfungsverfahren eröffnet. Weiterhin werden zum Ende des 2. Ausbildungsjahres und nach Abgabe der Hausarbeit an einem Tag die Unterrichtsproben in den beiden Fächern und eine 60 Minuten währende mündliche Prüfung absolviert. Nach erfolgreichem Bestehen aller Prüfungsteile erhält der /die Lehramtsanwärter/in bzw. der/die Studienreferendar/in das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung und damit die Befähigung zur Ausübung des Lehrer/innenberufes.


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