Schülersozialfonds

Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll unabhängig von der sozialen Lage der Eltern ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen.

Das Land gewährt Zuwendungen zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zu den Kosten, die im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen oder mit besonderem schulbezogenem Bedarf entstehen. Das bedeutet, dass insbesondere ergänzende kostenpflichtige Ganztagsangebote, eintägige schulische Veranstaltungen und Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, finanziert werden können.

Zielgruppe für die Gewährung der finanziellen Unterstützung sind insbesondere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen und eine Befreiung vom Eigenanteil gemäß den Bestimmungen der Lernmittelverordnung geltend machen könnten. Es können auch Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen. Ab 2009 werden jährlich 2,2 Mio. € an die Kinder einkommensschwacher Eltern ausgereicht.

Die erforderlichen Formulare finden Sie nachfolgend sowohl als pdf als auch als beschreibbare rtf-Dokumente.

Rechtsvorschriften/Vordrucke:

letzte Änderung am 10.05.2010


Kontakt

Evelin Steinert
Tel.: (0331) 866 3756
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