Ganztagsangebote
Fortsetzung des Programms zum Ausbau von Schulen mit Ganztagsangeboten
Förderung größerer Investitionsvorhaben an ab dem Schuljahr 2010/11 neu genehmigten Schulen mit Ganztagsangeboten in öffentlicher Trägerschaft
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung in Brandenburg hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, neue Ganztagsangebote öffentlicher Schulen in Anlehnung an das ausgelaufene Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung" investiv zu unterstützen. Bei der Umsetzung dieses Schwerpunktes des Konjunkturpaketes II stehen im Haushaltsjahr 2010 je zu förderndem Ganztagsplatz rd. 2.100,00 € als Zuwendungsmittel zur Verfügung, die in Abhängigkeit von Bedarf und Größe des Investitionsvorhabens als anteilige Zuweisung bewilligt werden kann. Dieser Förderansatz beinhaltet bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft den zwingend notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteil in Höhe von 10 %.
Dabei werden bei Grundschulen ca. 70 % der langfristigen Schüler am Schulstandort als förderfähig anerkannt, im Sekundarbereich I hängt dieses vom jeweiligen Modell ab - bei offenen Modellen 50 % aller Schülerinnen und Schüler, bei gebundenen Modellen ist der Bezug die jeweiligen Jahrgangsstufen.
Alle Maßnahmen müssen im Haushaltsjahr 2010 bewilligt werden. Die Fertigstellung und Abrechnung aller bewilligten Maßnahmen muss bis Ende 2011 erfolgen.
Programm zur kleinteiligen investiven Projektförderung von zum Schuljahr 2010/11 neu genehmigten Schulen mit Ganztagsangeboten in öffentlicher Trägerschaft
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung im Land Branden-burg im Haushaltsjahr 2010 können Schulträger von Schulen mit zum Schuljahr 2010/11 neu genehmigten ganztägigen Angeboten einen investiven Projektantrag in Analogie zur Projektförderung des IZBB mit einem Antragsvolumen von max. 100,00 € je Schüler lt. Statistik des Schuljahres 2009/10 an das MBJS stellen. Dieser Förderansatz beinhaltet den zwingend notwendigen Mitfinanzierungsanteil in Höhe von 10 %. Hierzu hat das MBJS aber einige fachliche Vorgaben festlegen. Diese bitte ich zu beachten.
Die beantragten Maßnahmen sollen möglichst zeitnah in 2010 umgesetzt und die bewilligte Zuwendung kassenwirksam abgerufen werden.


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