Schulen in freier Trägerschaft

Förderung von Investitionen an Schulen in freier Trägerschaft

In weitgehender Analogie zur kommunalen Schulpauschale in Höhe von rd. 90 Mio. € werden den Schulen in freier Trägerschaft 10 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag muss ebenfalls in Analogie zur kommunalen Bildungsinfrastrukturpauschale durch die freien Schulträger um einen 15 %igen Eigenanteil auf 11.5 Mio. € aufgestockt werden.

Für jeden Schüler lt. Statistik des Schuljahres 2008/09 werden max. 400 € als „Investitionsbudget" zur Verfügung gestellt. Desweiteren ist zu beachten, dass die Schüler der Schulen zwar die Rechenbasis bilden, die Schulträger mehrerer Schulen aber frei sind, einzelschulische Prioritäten beim Einsatz der Mittel zu setzen.

Die Mittelvergabe kann nur für ein konkretes Investitionsvorhaben im Wege eines Zuwendungsbescheides erfolgen.

Für die Gewährung der Zuwendungen gelten die allgemeinen Regelungen des § 124 BbgSchulG. Gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 BbgSchulG ist zu beachten, dass Ersatzschulen, die ohne Beanstandungen arbeiten, erstmalig zwei bzw. drei Jahre nach der Eröffnung Zuschüsse erhalten.

letzte Änderung am 31.05.2010