Förderung von öffentlichen Spielplätzen aus dem PMO-Vermögen

Aus Mitteln des ehemaligen Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR („PMO-Mittel“) standen einmalig über 5 Millionen Euro für die Förderung von Spielplätzen und Bewegungsräumen bereit. Insgesamt konnten im Teilprogramm „Spielplatzsanierung“ knapp 200 Spielplätze saniert, erneuert oder geschaffen werden, im Rahmen des Teilprogramms „Bewegungsräume“ konnten 30 Projekte mit Beteiligung der Kinder und Jugendlichen  gefördert werden.

Die Vergabe der Fördermittel war einmalig. Es ist nicht zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere PMO-Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Sollte es doch noch weitere Fördergelder geben oder sich andere Fördermöglichkeiten ergeben, wird dies zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht.

Informationen zu den Zuwendungsbescheiden der aktuellen Förderprogramme

  • Rücksendung der Antragsunterlagen: Eine Rücksendung der Antragsunterlagen von Bewerbern, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist möglich.  
  • Verlängerung des Maßnahmezeitraums: Sollten Sie den in Punkt I. 2. („Durchzuführende Maßnahme“)  des Bescheides festgesetzten Maßnahmezeitraum nicht einhalten können, ist eine Beantragung der Verlängerung dieses Zeitraumes mit einem formlosen Schreiben unter der Benennung von Gründen möglich.
  • Freigabe von Restmitteln: Die Vergabe von eventuellen geringfügigen Restmitteln im „Spielplatzprogramm“ ist grundsätzlich möglich. In Frage kommende Antragsteller wurden über eine entsprechende Möglichkeit inzwischen informiert.
  • Abweichungen vom Finanzierungsplan: Abweichungen vom Finanzierungsplan unterhalb von 20% innerhalb der einzelnen Kostengruppen sind förderunschädlich möglich. Höhere Abweichungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Zuwendung nachträglich nicht mehr erhöht werden kann.
  • Mittelabruf: Im Rahmen des „Spielplatzprogramms“ ist der Mittelabruf erst nach der Vorlage des Verwendungsnachweises (siehe Bescheid unter II. g) möglich. Im „Bewegungsraumprogramm“ ist ein Mittelabruf für zwei Monate im Voraus vorgesehen. Mittel, die in dieser Zeit nicht verwendet werden, müssen unverzüglich zurückgezahlt werden. 

"Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit,
auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie
auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben"

(Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention)


Das Umwelt- und das Jugendministerium des Landes Rheinland-Pfalz haben mit dem Projekt "Spielleitplanung - Ein Weg zur kinderfreundlichen Gemeinde und Stadt" ein Modell für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung von Spielplätzen initiiert, die in einer "Handlungsanleitung" zusammengefasst sind.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Verbesserung der Spielplatzsituation ein. In der Bundesgeschäftsstelle gibt es das Referat „Spielraum". Ein besonderes Gewicht hat dabei die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Links:

Bertelsmann Stiftung: Projekt „mitWirkung!" (2004 - 2008)

Die Zielsetzung junge Menschen in die Gestaltung des demokratischen Gemeinwesens einzubinden, stand im Mittelpunkt der Initiative "mitWirkung!".  Es wurden Evaluationsinstrumente für eine erfolgreiche Beteiligungspraxis in Städten und Gemeinden erarbeitet, die im Internet abrufbar sind:

Landesstelle für Demokratische Jugendbeteiligung Brandenburg

Die Landesstelle für Demokratische Jugendbeteiligung (Träger: RAA Brandenburg - Demokratie u. Integration Brandenburg e.V.) arbeitet seit September 2007. Sie hat das Ziel, die für das Thema Beteiligung erforderlichen Prozesse gemeinsam mit Interessenten und Akteuren, Jugendlichen, Vertretern der Jugendarbeit, politischen Entscheidungsträgern etc. vor Ort im Land Brandenburg individuell zu entwickeln und zu begleiten.

Befristete freie Zulassung Freihändiger Vergabe und Beschränkter Ausschreibung

Brandenburgische Kommunen können seit 23.02.2009 Aufträge schneller vergeben. Am 7. April 2009 sind die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 12. März 2009 und die Erste Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vom 12. März 2009 in Kraft getreten. Die Wertgrenzen sind bis 31. Dezember 2010 befristet. Weitere Informationen hier

Gemeindeunfallversicherung: Informationsschriften zu Sicherheitsfragen

Der Bundesverband der Unfallkassen veröffentlicht Informationsschriften zu Sicherheitsfragen u.a. im Zusammenhang mit Spielorten:

  • „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (GUV-SI 8017)
  • „Naturnahe Spielräume" (GUV-SI 8014)
  • „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen" (GUV-SI 8082)
  • „Sicher nach oben ... Klettern in der Schule" (GUV-SI 8013)
  • „Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen" (GUV-SI 8018)
  • „Schulhöfe" (GUV-SI 8073)

letzte Änderung am 05.11.2010

Download Antragsunterlagen


Kontakt

Torsten Baensch
Tel.: (0331) 866 3711
Fax: (0331) 27548 4890
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