Förderprogramme im MBJS aus DDR-Parteienvermögen
Das Kabinett hat in der Kabinettsitzung am 30. Juni 2009 entschieden, eine Summe von über 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR („PMO-Vermögen") dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung zu stellen. Das MBJS setzt folgende Maßnahmen um:
Interaktive Whiteboards als „Impuls für eine bessere IT-Ausstattung an Grund-, Förder- und Oberschulen"
Im Schuljahr 2009/2010 sollen insgesamt 750.000 € aus dem PMO-Vermögen für ein kurzfristiges Förderprogramm „Impuls für eine bessere IT-Ausstattung an Grund-, Förder- und Oberschulen" (IBIS) zur Verfügung gestellt werden. 53 Oberschulen, 53 Grundschulen und 28 Förderschulen, mindestens zweizügig und in öffentlicher Trägerschaft, deren Standort langfristig gesichert ist, sollen je ein interaktives Whiteboard erhalten. Die Antragstellung erfolgt durch den Schulträger bei den jeweils zuständigen staatlichen Schulämtern.
Förderung der IT-Ausstattung für Volkshochschulen und anderer Einrichtungen der Weiterbilldung
Insgesamt 150.000 € stehen für die Verbesserung der IT-Ausstattung im Weiterbildungs-bereich zur Verfügung, die in erster Linie den Volkshochschulen, in zweiter Linie auch weiteren anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung zugute kommen sollen. Antragsberechtigt sind die Träger der Volkshochschulen. Diese sind bereits Anfang Juli über das Programm informiert worden. Die Anträge werden vom MBJS, Referat 26, bearbeitet.
Förderung von öffentlichen Spielplätzen
Eine Summe von 5,5 Millionen Euro wird für die Förderung von Spielplätzen eingesetzt.
Die Mittel können entsprechend der Grundsätze für die beiden Unterprogramme
- für Spielplatzsanierung (maximale Fördersumme pro Spielplatz in der Regel bis zu 20.000 €; Abgabeschluss für Anträge ist 31.08.2009) sowie
- für die Schaffung von Spielplätzen und Bewegungsräumen für die Altersgruppe der 6- 14 jährigen mit Beteiligung der Jungen und Mädchen an der Planung und Umsetzung (maximale Fördersumme pro Spielplatz in der Regel bis zu 100.000 €. Abgabeschluss für Anträge ist der 31.10.2009) beantragt werden.
Antragsberechtigt für beide Spielplatzprogramme sind die kommunalen Gebietskörperschaften im Land Brandenburg. Diese können die Fördermittel an andere Träger weiterreichen. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist zu erbringen. Unentgeltliche Arbeitsleistungen können dabei berücksichtigt werden. Spielplätze in Kindertagesstätten oder an Grundschulen können gefördert werden, wenn sie auch außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung sowie an Wochenenden und Feiertagen öffentlich zugänglich sind. Die Anträge sind an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 21, zu richten.
Förderung von Minispielfeldern („Bolzplätzen")
Für diesen Förderzweck stehen insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Die Abwicklung der Förderung wird durch den Landesfußballverband (FLB) erfolgen. Dabei orientiert sich der FLB an dem erfolgreichen DFB-Programm „1000 Minifußballfelder", von dem 2007 auch Brandenburg profitiert hat und aus dem noch nicht bewilligte Anträge vorhanden sind. Der FLB wird diese Anträge auf Übernahme in das neue Verfahren prüfen. FLB und MBJS werden die Kommunen und Mitgliedsvereine des Verbandes in Kürze über das Programm und die Antragsmodalitäten informieren und sich dabei an dem bewährten DFB Verfahren aus dem Jahr 2007 orientieren.
Fortsetzung Goldener Plan Ost (GPO)
Der Landessportbund wird die Fortführung des GPO 2010 und 2011 im Umfang von 2,26 Mio. € übernehmen. An den bisher bewährten und erfolgreichen Programmmodalitäten soll festgehalten werden. Danach wird es jeweils maximal 66% Förderung geben. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den LSB in Abstimmung mit dem MBJS. Das Programm kann für Neubauten als auch für Sanierungen genutzt werden.


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