Gewaltprävention
Hinsehen - Handeln - Helfen
Notfallpläne für die Schulen des Landes Brandenburg
Informationen zur Einführung und zum Umgang mit den Notfallplänen für die Schulen des Landes Brandenburg
Die Notfallpläne enthalten konkrete Handlungsanleitungen und Hinweise auf Hilfen, wenn Schulen mit Notfallsituationen, Gewaltvorfällen oder extremistisch motivierten Vorfällen konfrontiert werden. Das Ziel der Notfallpläne ist es, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter und alle anderen Verantwortlichen in akuten Notfällen, z.B. bei Krisensituationen, minder schweren Gewaltvorfällen sowie auch bei Amokdrohungen, wissen, was sie zu tun haben und in welchen Fällen und bei wem sie rasch Hilfe anfordern und erwarten können, wenn ein Vorfall weitergehender Unterstützung bedarf.
Die Notfallpläne sind primär eine Handreichung für die Schulleitung; sie sind aber auch allen anderen an den Schulen Tätigen (Lehrern, Sekretariat, Referendaren bis hin zum Hausmeister, ggf. auch Elternvertretern und ausgewählten Schülervertretern der Oberstufe) in ihrer Struktur und Handhabung bekannt zu machen und sollten ihnen vertraut sein. Hinweise zum Notfall können in akuten Belastungssituationen nur dann gegeben werden und hilfreich sein, wenn der Umgang mit ihnen vorbereitet bzw. geübt ist. Daher ist in den Schulen ausgehend von der Leitungsebene zu klären, wer in einem Notfall welche Aufgaben zu übernehmen hat. Die Auseinandersetzung mit den Notfallplänen gehört zu dem für jede Schule zu entwickelnden Sicherheitskonzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist.
In der Einführungsphase werden die Schulen in Schulkonferenzen über die Notfallpläne, deren Inhalt und Struktur informiert, damit das stufenweise Vorgehen von der Sofortreaktion bis hin zur Nachsorge allen bekannt ist. Jede Schulleitung wird in einem Abstimmungsprozess mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Polizei zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 dafür Sorge tragen, dass alle an der Schule Tätigen über die Notfallpläne informiert sind.
Die Schulpsychologen und vertraute Ansprechpartner der Schulen stehen den Schulleitungen auf Anfrage unterstützend als Berater zur Seite.
Die Notfallpläne unterscheiden zwischen drei Gefährdungsgraden:
- Gefährdungsgrad III
beschreibt Ereignisse, die Sofortreaktionen zur Rettung von Menschenleben (unmittelbare Lebensgefahr) erforderlich machen.
- Gefährdungsgrad II
beschreibt zum einen mögliche Ereignisse oder Tatsachen, zu denen es konkrete Hinweise gibt, deren Gefahr, Ernsthaftigkeit und Wahrscheinlichkeit durch die Schule, die Erziehungsberechtigten und die Polizei zu prüfen sind sowie zum anderen Ereignisse, die bereits vollendet sind, aber weiterhin Gefahren abwehrende Maßnahmen erfordern.
- Gefährdungsgrad I
beschreibt Ereignisse oder Tatsachen, die im Rahmen des alltäglichen Miteinanders oder der Durchsetzung von Schulregeln zumeist kommunikativ unter den Beteiligten gelöst werden können.
Anlage: Notfallpläne für die Schulen des Landes Brandenburg (Umschlag der Broschüre, Inhaltsübersicht, Informationen zur Einführung, Geleitwort des Ministers)
Hinsehen - Handeln - Helfen
Angstfrei leben und lernen in der Schule
Mit dem Rundschreiben wird allen in den Schulen Verantwortlichen ein Handlungspapier zur Verfügung gestellt, um sie darin zu stärken, dass sie Gewalt erkennen und begegnen können. Gezielte und wirksame Prävention bedeutet: Gewalt zum Thema machen, deeskalieren und intervenieren zur Vermeidung und Verringerung von Gewaltvorfällen und Straftaten.
Das Rundschreiben beschreibt die Grundsätze des Handelns, z.B. dass die Gewalttat zu ächten ist, nicht aber die Person, dass die Perspektive des Opfers deutlich werden muss oder der Vorrang der Wiedergutmachung vor der Repression.
Das Vorgehen bei Gewaltvorfällen wird im Detail geregelt wie auch die Maßnahmen zur Aufarbeitung des Sachverhalts. Den Schulen werden Informationen an die Hand gegeben, bei welchen Vorfällen die Polizei zu beteiligen ist, wer Anzeige zu erstatten hat und wie unter anderem mit strafunmündigen Kindern umzugehen ist.
Besonders geht das Rundschreiben auf Straftaten ein, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Verbreitung von Propagandamitteln oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Abschließend werden Ansprechpartner benannt, bei denen die Schulen Rat und Unterstützung bei Gewaltvorfällen finden können.
Rundschreiben 6/09 vom 17.08.2009 (veröff. im Amtsblatt des MBJS 6/2009 S. 221)
Meldeformular (Darstellung eines Gewaltvorfalles gem. Rundschreiben 6/09))
Die Anti-Gewalt-Fibel ist vom LISUM für die Länder Berlin und Brandenburg entwickelt worden. Im Sinne langfristiger und vorbeugender pädagogischer Arbeit unterstützt diese Broschüre die Schulen darin, Konflikten zu begegnen und das Aufkommen von Gewalt durch kooperatives und soziales Lernen zu verhindern. So enthält die Broschüre u.a. eine Anleitung zur Streitschlichtung für jüngere Schülerinnen und Schüler und Trainingsvorschläge zum Verhalten und zur Kooperation in Konfliktsituationen.
Die Anti-Gewalt-Fibel ist damit eine wertvolle Ergänzung sowohl zu den Notfallplänen und dem Rundschreiben 6/09 Hinsehen - Handeln -Helfen wie auch zu schon vorhandenen Publikationen des LISUM wie der Anti-Mobbing-Fibel oder der Broschüre „PIT-Prävention im Team".
Anlage: Anti-Gewalt-Fibel


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