Landessportkonferenz
Das Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz - SportFGBbg) empfiehlt im § 9 die Einrichtung einer Landessportkonferenz zur Beratung der Landesregierung in allen Grundsatzangelegenheiten des Sports.
Diese Landessportkonferenz kann Empfehlungen zur Förderung des Sports erarbeiten, die vom für Sport zuständigen Ministerium auf ihre Realisierung zu prüfen sind.
Die Landessportkonferenz besteht aus
- sechs Vertretern des Landessportbundes, davon einem Vertreter des Behindertensports und einem Vertreter des Jugendsports,
- je einem von den Fraktionen des Landtages benannten und vom Landtag zu wählenden Vertreter,
- zwei Vertretern aus dem für Sport zuständigen Ministerium,
- je einem Vertreter aus drei weiteren Ministerien, je zwei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und
- je einem Vertreter der Sportwissenschaft und der Sportmedizin, die im Einvernehmen mit den zuständigen Interessenverbänden von dem für Sport zuständigen Ministerium berufen werden.
Die Landessportkonferenz hat zu folgenden Themen getagt und Empfehlungen beschlossen:
- 1994: Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten des Schulsports und Probleme der sportmedizinischen Betreuung der Sporttreibenden
- 1998: Der Kinder- und Jugendsport als sportpolitische Schwerpunktsetzung der Landesregierung, Förderung sportlicher Talente
- 2006: Auch im Schulsport Spitze – Initiativen zur Stärkung des Schulsports im Land Brandenburg
Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Schulsport
(PDF mit 35.1 KB) - 2007: Sportverein und Kommune
Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Thema
(PDF mit 73.5 KB) - 2008: Leistungssport im Land Brandenburg
Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Thema
(PDF mit 29.8 KB) - 2009: Mädchen und Frauen gewinnen!
Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Thema
(PDF mit 22.4 KB) - 2010: Sportstätten im Land Brandenburg
Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Thema
(PDF mit 55.1 KB)
letzte Änderung am 11.07.2011


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