KitaGesetz, Kita-Personalverordnung, VV-Kitapersonalverordnung

Kita-Gesetz am 01.07.2010 verabschiedet, Kita-Personalverordnung am 06.08.2010 unterschrieben, VV KitaPersV vom 14.03.2011

Um die Qualität der Bildungsarbeit in den 1.500 Kindertagesstätten zu erhöhen, investiert das Land Brandenburg zusätzlich mehr als 36 Millionen Euro pro Jahr. Damit wird der Betreuungs­schlüssel in den Einrichtungen deutlich verbessert: für die Null- bis Dreijährigen auf eine Erzieherin für sechs Kinder (vorher 1 zu 7), für die Drei- bis Sechsjährigen auf eine Erzieherin für zwölf Kinder (vorher 1 zu 13). Dadurch werden landesweit 895 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und 19 Stellen für Kitaleiterinnen geschaffen. Die Träger können zusätzlich Erzieherinnen beschäftigen und/oder die Beschäftigungsumfänge der gegenwärtig Beschäftigten erhöhen. Die Mehrkosten werden in voller Höhe vom Land übernommen. Die Änderung des Kita-Gesetzes trat am 01. Oktober 2010 in Kraft.

Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Zweijährigen sind es fast 80 und bei Einjährigen 60 Prozent. Damit hat Brandenburg das im Krippengipfel zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht.


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letzte Änderung am 07.09.2011