Inklusion - Schule für alle
Alle Kinder lernen gemeinsam in einer Schule. Alle Kinder haben gleiche Chancen auf Bildung. Individuelle Fähigkeiten können sich voll entfalten. Diskriminierung und Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Begabungen sind ausgeschlossen. Das ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 19. Dezember 2008 in Deutschland gilt und im November 2009 von der Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert wurde.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan für das Land Brandenburg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich. Zentrales Anliegen ist die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischen Förderbedarfen in das allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zieldifferenzierte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule.
Inklusion in der Bildung ist ein ständiger Prozess, der hochwertige Bildung für alle gewährleisten soll. Gruppen, in denen Vielfalt anerkannt und geschätzt wird, bieten Chancen für alle Kinder, ihre individuellen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Am 17.10. 2011 hat der wissenschaftliche Beirat „Inklusive Bildung“ seine Arbeit aufgenommen. Er besteht aus zehn ausgewiesenen Experten in Sachen inklusiver Bildung und wird das Bildungsministerium bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen für die „Schule für alle“ beraten. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung veränderter Rahmenlehrpläne, neue Bewertungsmaßstäbe für die Leistungen von Kindern mit Behinderungen, die Fortbildung von Lehrkräften oder der Einsatz von Sonderpädagogen an den Regelschulen.
Inklusion bedeutet im Land Brandenburg eine „Schule für alle“ – eine Schule, in der jede Schülerin und jeder Schüler sich mit ihren Stärken und Schwächen entfalten können, eine Schule für Kinder und Jugendliche mit speziellen Begabungen genauso wie für diejenigen, die unserer besonderen Fürsorge und Förderung bedürfen.
- Inklusion - Wissenschaftlicher Beirat
(PDF mit 46.2 KB)
Rund 35 Vertreterinnen und Vertreter (s. Anlage) von Betroffenen-Verbänden, Lehrerverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Schulen, Kirchen und weiteren Verbänden sowie die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen engagieren sich am Runden Tisch „Inklusive Bildung“. Sie werden das Bildungsministerium bei der Weichenstellung für die „Schule für alle“ beraten.
Thema des ersten Runden Tisches am 30. September 2011 waren die bildungspolitischen Eckpunkte des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung, das in Verantwortung des Sozialministeriums erarbeitet wurde.
- Beteiligte Institutionen des Runden Tisches "Inklusion"
Veranstaltungen
- Regionalkonferenzen Sommer 2011
- Rede von Ministerin Münch zu den Regionalkonferenzen
- Termine der Regionalkonferenzen
Dokumente
- UN-Behindertenrechts-Konvention Artikel 24
- Schulgesetz (Abschnitt 6 Sonderpädagogische Förderung)


Seite drucken
