Flexible Eingangsphase (FLEX)
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 an der Grundschule können als flexible Eingangsphasen geführt werden. Flexible Eingangsphasen haben die Aufgabe, alle Kinder eines Einzugsbereichs ohne Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen aufzunehmen und sie individuell in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu fördern. Das Ziel ist die Optimierung des Schulanfangs, um sichere Fundamente für das Weiterlernen aller Kinder ab der Jahrgangsstufe 3 zu legen. Die Ausweitung der flexiblen Eingangsklassen (FLEX-Klassen) gehört zu den wichtigen bildungspolitischen Vorhaben der Landesregierung, die auch im Koalitionsvertrag beschrieben ist.
Eingehende Informationen sowie downloads - u.a Elterninformation, Berichte - sind auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zu finden.
Weiterführende Links:
Gesetzliche Regelungen:
- Grundschulverordnung (GV) § 9
- Im Brandenburgischen Schulgesetz, § 19 Abs. 4 ist die FLEX ebenfalls fest verankert.


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