Europaschulen

Im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) sind für Schulen Möglichkeiten eröffnet, im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre pädagogische, didaktische, fachliche und organisatorische Tätigkeit selbst zu bestimmen. Sie können sich ein eigenes Profil geben. Die besondere Förderung und Berücksichtigung des europäischen Gedankens in Schule und Unterricht bietet eine sinnvolle Möglichkeit der Profilbildung einer Schule.

Schulen können den Titel Europaschule beantragen, wenn sie Kriterien erfüllen, die im Rundschreiben Nr. 03/09 vom 02.04.2009 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport definiert werden.

Weitere Informationen sowie eine Liste der Europaschulen erhalten Sie auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg.

letzte Änderung am 30.08.2010