Stärkung der landesrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe durch die Föderalismusreform
Mit der Föderalismusreform vom 28. August 2006 wurden zahlreiche Artikel des Grundgesetzes zum Teil grundlegend geändert. Der Bericht "Stärkung der landesrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe durch die Föderalismusreform", den eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) der Länder im März 2007 vorgelegt hat und der nachfolgend als pdf-Dokument abrufbar ist, untersucht das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) im Hinblick auf Erweiterungen der Regelungskompetenzen der Länder.
letzte Änderung am 23.03.2010


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