Verschiedene Wege zum Erwerb schulischer Abschlüsse

Auch Berufstätige können noch einmal regelmäßig eine Schule besuchen. Für die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges gibt es besondere Schulen oder Einrichtungen.

Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Unterrichts berufstätig ist, besucht im Abendunterricht einen im Umfang leicht reduzierten Lehrgang (daher »Teilzeitform«) entweder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges oder in besonderen schulabschlussbezogenen Lehrgängen, die in der Regel an Volkshochschulen angeboten werden. Wer nicht berufstätig ist, besucht einen Lehrgang in Vollzeitform an einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Die Schulen des Zweiten Bildungsweges führen in Teilzeitform schulabschlussbezogenen Lehrgänge der Sekundarstufen I und II sowie in Vollzeitform nur die Sekundarstufe II. Die Länge des Lehrgangs hängt vom angestrebten schulischen Abschluss und der vorhandenen schulischen Vorbildung ab. Weitere Informationen über Einrichtungen, Abschlüsse, Aufnahmevoraussetzungen u.a. sind unter der Überschrift Zweiter Bildungsweg gesondert beschrieben.

Wer nicht regelmäßig eine Schule besuchen kann oder will und die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder die Fachhochschulreife anstrebt, kann am Telekolleg teilnehmen. Im Telekolleg wird hauptsächlich selbst gesteuert zu Hause gelernt. Als Lernhilfen gibt es besondere Fernsehsendungen, Lehrbücher, audio-visuelle Lernmittel, Computerprogramme und Internetangebote. Alle zwei Wochen finden samstags an ausgewählten Volkshochschulen verbindliche Kollegtage statt. Die Lehrgänge dauern knapp ein und ein halbes Jahr. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Telekolleg.

Ganz ohne den Besuch einer schulischen Einrichtung können schulische Abschlüsse auch ausschließlich durch eine sogenannte Nichtschülerprüfung erworben werden. Interessierte bereiten sich nach der Anmeldung bei einem staatlichen Schulamt selbstständig und eigenverantwortlich auf eine Prüfung vor, in der in allen wichtigen Fächern des angestrebten Abschlusses in schriftlichen und mündlichen Prüfungen nachgewiesen werden muss, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind. Nichtschülerprüfungen finden auch statt, wenn staatlich nicht anerkannte Schulen (Ersatzschulen) besucht oder Fernlehrgänge durchgeführt worden sind. Weitere Informationen ..

letzte Änderung am 10.05.2010