Abitur im Land Brandenburg
Zum Abitur führen im Land Brandenburg mehrere Wege:
Der erste beginnt mit dem Eintritt in das Gymnasium, in Brandenburg im Regelfall nach sechs Schulbesuchsjahren, in die Jahrgangsstufe 7. Der Schülerjahrgang, der im Schuljahr 2008/2009 die neunte Klasse erreicht hat, wird als erster Jahrgang das Abitur bereits nach 12 (statt bisher 13) Jahren ablegen können. Mehr hierzu finden Sie in einer Information "In 12 Jahren zum Abitur", die Sie als pdf-Dokument in der Publikationsrubrik herunterladen können.
Der zweite Weg kann am Ende der Jahrgangsstufe 10 eingeschlagen werden, wenn dazu an Oberschulen bzw. Gesamtschulen die entsprechende Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben worden ist.
Die gymnasiale Oberstufe gibt es an Gymnasien, Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien. Die Abiturprüfung findet aber in den drei Schulformen nach einer Prüfungsordnung statt. Unterschiede gibt es im Fächerangebot der Schulen. Näheres finden Sie in der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung.
Die schriftliche Abiturprüfung wird in zehn Fächern zentral durchgeführt, in weiteren dezentral. Ab dem Jahre 2010 wird die schriftliche Abiturprüfung in vier Fächern gemeinsam mit Berlin zentral durchgeführt.
Informationen über die Rahmenbedingungen, Unterrichts- bzw Prüfungsschwerpunkte und weitere Festlegungen zur zentralen Klausur unter Abiturbedingungen finden Sie auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg .


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