Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung (Ausbau U3)
Jugendminister Rupprecht hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg unterzeichnet. Damit kann der Ausbau der Kindertagesangebote für Kinder unter drei Jahren und die Verteilung der finanziellen Zuschüsse des Bundes beginnen. Das teilte Brandenburgs Jugendminister Holger Rupprecht gestern gemeinsam mit Klaus-Dieter Licht, Vorstandsvorsitzender der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), in Potsdam mit. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern es werden damit auch gezielt die Familien unterstützt, die mit der Erziehung ihrer Kinder Probleme haben. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", erklärte Jugendminister Rupprecht. „Das erweiterte Angebot von Kindertageseinrichtungen in Brandenburg wird vielen jungen Eltern die Entscheidung für ein Kind leichter machen", hob ILB-Vorstandsvorsitzender Licht hervor. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten. Brandenburg erhält ab 2008 zunächst Bundesmittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten und ab 2009 auch Zuschüsse über die Umsatzsteuerverteilung für die Betriebskosten:
In Millionen Euro pro Jahr für Brandenburg
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Zuschüsse für: |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Summe |
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Investitionen |
9,9 |
9,8 |
9,6 |
9,4 |
9,2 |
9,0 |
- |
56,9 |
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Betriebskosten |
- |
3 |
6 |
10,5 |
15 |
21 |
23,2 |
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Die Investitionsmittel werden - aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter 3 - den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Aufstellung der den Landkreisen und kreisfreien Städte in den Jahren 2008 - 2013 zur Verfügung stehenden Kontingente findet sich am Ende des Textes als Anlage "Orientierungsrahmen Verteilung".
Die auf die Landkreise und kreisfreien Städte danach rechnerisch entfallenden Beträge liegen für den gesamten Zeitraum der Investitionsförderung bis 2013 zwischen knapp 1,5 Millionen Euro für die Stadt Frankfurt (Oder) und knapp 5 Millionen Euro für den Landkreis Oberhavel. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen müssen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit auch die Ausstattung von Angeboten der Kindertagespflege unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Die Zuwendungen werden über die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Auf der Homepage der ILB finden Sie umfangreiche Informationen zum gesamten Antrags- und Förderverfahren, sowie die bearbeitungsfähigen Antragsunterlagen.
Nachfolgend finden Sie hier die Richtlinie und weitere Informationen:
- Richtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung
(Novellierte Fassung 2010)
(PDF mit 65.2 KB) - Orientierungsrahmen Verteilung
(Anlage 1)
(PDF mit 13.7 KB) - Informationsschreiben
(2010)
(PDF mit 141.8 KB) - Tipps für Kita-Planer
(PDF mit 75.2 KB)


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Montessori Kindergarten Bernau e.V.
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