Wechsel von Lehrkräften zwischen den Bundesländern

Die Kultusminister aller Bundesländer haben sich im Mai 2001 auf den Abbau von Mobilitätsbeschränkungen der Lehrkräfte verständigt und in diesem Zusammenhang ausdrücklich erklärt, dass Lehrkräfte jederzeit am Bewerbungsverfahren in einem anderen Bundesland teilnehmen können. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Land Brandenburg bleibt natürlich die schriftliche Freigabeerklärung des staatlichen Schulamtes unverzichtbar.

Daneben gibt es zur Beseitigung besonderer sozialer Härten ein zwischen den Bundesländern vereinbartes besonderes Versetzungsverfahren. Näheres hierzu ist unter "Besonderes Lehrertauschverfahren" ausgeführt.

Mit dem Land Berlin bestehen darüber hinaus besondere Vereinbarungen zur Übernahme von Brandenburger Lehrkräften in den Schuldienst des Landes Berlin.

letzte Änderung am 16.03.2010

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