Besonderes Lehrertauschverfahren
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben sich darüber verständigt, dass insbesondere zum Zweck der Familienzusammenführung unbefristet beschäftigte Lehrkräfte aus dem jeweils anderen Bundesland im gegenseitigen Interessenausgleich übernommen werden können.
Um an diesem einmal jährlich zum Schuljahresbeginn durchgeführten Verfahren teilzunehmen, muss ein entsprechend stichhaltig begründeter Antrag beim zuständigen Staatlichen Schulamt bis spätestens 31. Januar gestellt werden.
Ihren Antrag können Sie online stellen.
Als Ansprechpartner für Rückfragen bei der Antragstellung stehen entweder das zuständige staatliche Schulamt oder Frau Noack bzw. Frau Neumann vom landesweit zuständigen Staatlichen Schulamt Cottbus unter (0355) 4866-122 oder -114 zur Verfügung.


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