MoSeS: Was ist anders ?

Was ist bei MoSeS-Schulen anders als bei den anderen Schulen?

Die Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten folgende weitergehende Befugnisse:

Personalrechtliche Befugnisse

Schulleiterinnen oder Schulleiter entscheiden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und vorhandener Haushaltsmittel. Die personalvertretungsrechtlichen Befugnisse nimmt der Lehrerrat wahr bei:

  • Einstellung/Vertragsverlängerung
  • Versetzung/Umsetzung/Abordnung
  • Ermahnung/Abmahnung/Kündigung
  • Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden
  • Leistungs-und Prämienzahlung (sobald die entsprechenden Festlegungen getroffen wurden)


Rechtliche Grundlagen BbGSchulG §7;§67 Abs.1;§71 Abs.3 und DAÜVV Nr.8 (Verwaltungsvorschrift zur Übertragung einzelner Aufgaben der oder des Dienstvorgestzten der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals der Schulen auf Schulleiterinnen und Schulleiter) VV Dienstvorgesetztenaufgaben-Übertragung)

Entscheidungsbefugnisse Personalmittel

Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

  • Bewirtschaftsbefugnisse z.B. bei Fortbildungsmitteln nach Absprache mit dem staatlichen Schulamt.
  • Bewirtschaftungsbefugnisse in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro


Entscheidungsbefugnisse Sachmittel

Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gestzlicher Vorgaben und in Absprache mit dem Schulträger die Befugnis zur:

  • Bewirtschaftung von Lehr- und Lernmitteln und Bürobedarf
  • Bewirtschaftung der Mittel für kleine Bauunterhaltung sowie Energie und Reinigung
  • Bewirtschaftung der Mittel für große Bauunterhaltung, Wasserversorgung, Abwasser-, Abfallentsorgung


Wirtschaftliche Tätigkeit von Schulen/ Erwirtschaftung von Drittmitteln

Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und in Absprache mit dem Schulträger die Befugnis:

  • Fortbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstleistungen, Vermietung von Ressourcen für den örtlichen/ regionalen Witschaftsmarkt

anzubieten.
Hierzu wurde an der Verwaltungsakademie Berlin eine Projektarbeit erstellt, die die Möglichkeiten dreier MoSeS-Schulen wirtschaftlich selbstständig zu arbeiten, untersucht.

Erprobung neuer Formen der Entscheidungsfindung

Die Schulen erhalten die:

  • Möglichkeiten von Änderungen bei der Struktur von Gremien der Schulmitwirkung
  • Die Möglichkeit des Aussetzens der Verbindlichkeit bestimmter Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben.
letzte Änderung am 19.11.2008


Hinweis

Das Modellvorhaben ist ausgelaufen, diese Seiten werden nicht weiter aktualisiert.




Kontakt

Lutz Faulhaber
Tel.: (0331) 866 3838
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