MoSeS: Was ist anders ?
Was ist bei MoSeS-Schulen anders als bei den anderen Schulen?
Die Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten folgende weitergehende Befugnisse:
Personalrechtliche Befugnisse
Schulleiterinnen oder Schulleiter entscheiden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und vorhandener Haushaltsmittel. Die personalvertretungsrechtlichen Befugnisse nimmt der Lehrerrat wahr bei:
- Einstellung/Vertragsverlängerung
- Versetzung/Umsetzung/Abordnung
- Ermahnung/Abmahnung/Kündigung
- Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden
- Leistungs-und Prämienzahlung (sobald die entsprechenden Festlegungen getroffen wurden)
Rechtliche Grundlagen BbGSchulG §7;§67 Abs.1;§71 Abs.3 und DAÜVV Nr.8 (Verwaltungsvorschrift zur Übertragung einzelner Aufgaben der oder des Dienstvorgestzten der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals der Schulen auf Schulleiterinnen und Schulleiter) VV Dienstvorgesetztenaufgaben-Übertragung)
Entscheidungsbefugnisse Personalmittel
Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
- Bewirtschaftsbefugnisse z.B. bei Fortbildungsmitteln nach Absprache mit dem staatlichen Schulamt.
- Bewirtschaftungsbefugnisse in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro
Entscheidungsbefugnisse Sachmittel
Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gestzlicher Vorgaben und in Absprache mit dem Schulträger die Befugnis zur:
- Bewirtschaftung von Lehr- und Lernmitteln und Bürobedarf
- Bewirtschaftung der Mittel für kleine Bauunterhaltung sowie Energie und Reinigung
- Bewirtschaftung der Mittel für große Bauunterhaltung, Wasserversorgung, Abwasser-, Abfallentsorgung
Wirtschaftliche Tätigkeit von Schulen/ Erwirtschaftung von Drittmitteln
Schulleiterinnen oder Schulleiter erhalten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und in Absprache mit dem Schulträger die Befugnis:
- Fortbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstleistungen, Vermietung von Ressourcen für den örtlichen/ regionalen Witschaftsmarkt
anzubieten.
Hierzu wurde an der Verwaltungsakademie Berlin eine Projektarbeit erstellt, die die Möglichkeiten dreier MoSeS-Schulen wirtschaftlich selbstständig zu arbeiten, untersucht.
Erprobung neuer Formen der Entscheidungsfindung
Die Schulen erhalten die:
- Möglichkeiten von Änderungen bei der Struktur von Gremien der Schulmitwirkung
- Die Möglichkeit des Aussetzens der Verbindlichkeit bestimmter Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben.


Seite drucken