Landesjugendamt des Landes Brandenburg (LJA)
Das Landesjugendamt (LJA) ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Als zweigliedrige Behörde besteht das Landesjugendamt aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Landesjugendamt Brandenburg hat die in § 85 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) schwerpunktmäßig beschriebenen Aufgaben. Es regt Aktivitäten in der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese, es plant und koordiniert diese Aktivitäten landesweit.
Das Landesjugendamt berät die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe und entwickelt Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem KJHG.
Das Landesjugendamt trägt durch Fachtagungen, Veranstaltungen und Expertengespräche zur Qualifizierung der Jugendhilfe bei. Es hat Projekte zur Qualifizierung von Maßnahmen der Jugendhilfe gefördert.
Das Landesjugendamt gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Die Zentrale Adoptionsstelle beim Landesjugendamt unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen in Berlin und Brandenburg durch fachliche Beratung und prüft die Möglichkeit der Adoption für Kinder, die in Heimen leben.
Das Landesjugendamt im Internet: http://www.lja.brandenburg.de


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