Besondere Vereinbarung zum Wechsel von Lehrkräften zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin

Zur Durchführung des Abkommens über die Gegenseitigkeit des Besuchs von Schulen in öffentlicher Trägerschaft vom 29.08.2005, geändert am 16.05.2008 - zum Wortlaut des Abkommens - haben die Bundesländer Berlin und Brandenburg eine Vereinbarung geschlossen.

Danach hat das Land Berlin zur Kompensation der Aufnahme von Brandenburger Schülerinnen und Schülern in einer gesonderten Stellenausschreibung Brandenburger Lehrkräften beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 voraussichtlich bis zum Schuljahr 2013/14 die inhaltlich und quantitativ begrenzte Übernahme bzw. Einstellungsmöglichkeiten in den Dienst des Landes Berlin unter der Voraussetzung der Freigabe durch die bisherige Dienstbehörde (Staatliches Schulamt des Landes Brandenburg) eröffnet.

Für die Einstellung bzw. Übernahme von Brandenburger Lehrkräften erfolgt im Dezember jeden Jahres eine gesonderte Ausschreibung durch das Land Berlin unter Berücksichtigung des bestehenden Fachbedarfs durch Nennung von Laufbahnen und Fächern. Diese wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die staatlichen Schulämter den Brandenburger Lehrkräften zur Kenntnis gegeben.

Parallel-Bewerbungen für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie das länderübergreifende Versetzungsverfahren sind möglich.

Bewerbungen der interessierten Lehrkräfte sind unter Beifügung der Entscheidung über die Freigabe bis zum 15. Februar des auf die Ausschreibung folgenden Jahres an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin auf einem gesonderten Formblatt (siehe unten) zu richten. Abweichende Bewerbungsfristen werden ggf. an dieser Stelle genannt.

Die Stellenausschreibung des Landes Berlin und den Vordruck zur Beantragung der Versetzung (Beamte) bzw. Bewerbung für eine Übernahme (Angestellte) aus dem Landesdienst Brandenburg in den Dienst des Bundeslandes Berlin im Rahmen dieses Gastschülerabkommens finden Sie nachfolgend als pdf-Dokumente:

letzte Änderung am 31.01.2012