Arbeits- und Sozialverhalten in den Jahrgangsstufen 3 bis 10
Seit dem Schuljahr 2006/07 wird das Arbeits- und Sozialverhalten der brandenburgischen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 10 in Ziffernform bewertet.
So werden im Arbeitsverhalten die vier Kategorien
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Ausdauer und Belastbarkeit
- Selbstständigkeit bewertet.
Das Sozialverhalten wird in den drei Kategorien
- Verantwortungsbereitschaft
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Toleranz bewertet.
Die Bewertung erfolgt auf vier Notenstufen, wobei
- die Note 1 für "hervorragend ausgeprägt" steht,
- die Note 2 für "deutlich ausgeprägt",
- die Note 3 für "teilweise ausgeprägt" und
- die Note 4 für "wenig ausgeprägt".
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Bewertungen ergeben sich aus
- dem Brandenburgischen Schulgesetz, § 58, Absätze 2 und 3,
- der Grundschulverordnung, § 11, Absatz 6,
- der Sek I-Verordnung, § 14, Absatz 2 sowie
- der VV Zeugnisse.
letzte Änderung am 12.07.2011


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