Sonderpädagogischer Förderbedarf - Feststellungsverfahren

Seit dem 1. August 2006 gibt es im Land Brandenburg ein neues Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Kernstück dieses Verfahrens ist die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FDL). Damit ist im Vergleich zum bisherigen Verfahren eine wesentlich gründlichere Diagnostik der Ursachen für Lern-, Verhaltens- oder Sprachauffälligkeiten möglich. Gleichzeitig wird schon im Verfahren durch Förderangebote versucht, den Ursachen mit den Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung entgegen zu wirken.

Um die Inhalte und Ziele dieses Verfahrens insbesondere Eltern näher zu bringen wurde eine Informationsblatt erstellt, das sie in der Rubrik Veröffentlichungen/Publikationen als pdf-Dokument herunterladen können.

letzte Änderung am 10.05.2010