Landtag verabschiedete Schulgesetz-Novelle

Bildungsminister Holger Rupprecht: „Neues Schulgesetz ist ein zentrales bildungspolitisches Reformvorhaben"

Presseinformation vom 15.12.2006

Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßt die Zustimmung der Landtagsabgeordneten zum Schulgesetz. „Das novellierte Schulgesetz belegt einmal mehr, dass Bildung klare Priorität im Land Brandenburg hat. Sie ist ein zentrales bildungspolitisches Reformvorhaben in der laufenden Legislaturperiode."

Die wichtigsten Änderungen:
Um gleiche Chancen für alle Kinder beim Schulstart zu gewährleisten, wird es künftig Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen im letzten Kitajahr vor der Grundschule geben. Dafür werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Ein neuer Baustein zur Begabungsförderung werden die Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) sein, die an bis zu 35 Standorten eingerichtet werden sollen. Dort können besonders begabte Schülerinnen und Schüler bereits ab Jahrgangsstufe 5 auf das Gymnasium wechseln.

Ab dem kommenden Schuljahr wird in Brandenburg - wie inzwischen praktisch in allen Bundesländern - die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre verkürzt. Die Verkürzung wird an den Gymnasien und auch an bis zu zehn Gesamtschulen künftig möglich sein. Daneben wird es weiterhin die Möglichkeit geben, an den Beruflichen Gymnasien und an den Gesamtschulen in 13 Jahren zur Hochschulreife zu kommen.

Mit der Schulgesetznovelle wird der Ausbau ganztägiger Angebote an den Schulen weiter vorangetrieben. So werden etwa die Stellung der Schulträger und die Einbeziehung außerschulischer Kooperationspartner in die Schulkonferenz deutlich verbessert.

Das heute verabschiedete Schulgesetz wird in weiten Teilen erst zum 1. August 2007 Gültigkeit erlangen. Eine Ausnahme gilt nur für den Teil, der die Einrichtung der Leistungs- und Begabungsklassen regelt. Dieser tritt bereits ab dem 1. Januar 2007 in Kraft, um eine reibungslose Einführung der LuBK zu gewährleisten .


letzte Änderung am 23.11.2010

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