Zertifikatsstudien
Die Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung erfolgt auf Antrag und wird ausgesprochen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen sowie die dafür absolvierte Qualifizierung und Prüfung den Anforderungen für das jeweilige Fach oder das Lehramt oder das Lehreramt entsprechen. Die Feststellung richtet sich nach der „Verordnung über den nachträglichen Erwerb von Lehrbefähigungen und Lehramtsbefähigungen“.
Feststellung einer weiteren Lehrbefähigung/eines weiteren Lehramtes/ Lehreramtes (Anerkennung Zertifikatsstudien allgemeinbildende Fächer oder berufliche Fachrichtungen)
Feststellung einer weiteren Lehrbefähigung/eines weiteren Lehramtes/Lehreramtes (Anerkennung Zertifikatsstudien sonderpädagogische Fachrichtungen)
Für das Anerkennungsverfahren sind alle erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form nachzuweisen. Die vollständigen Antragsunterlagen bitte an:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 36, Herr Eulitz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind für die Feststellung von Lehrbefähigungen, Lehramtsbefähigungen oder Lehreramtsbefähigungen nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz Gebühren zu erheben.