Besondere Staatsprüfung
Zur besonderen Staatsprüfung zugelassen werden können Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger, die:
- bereits seit mindestens einem Jahr an einer Schule im Land Brandenburg als Lehrkraft beschäftigt sind,
- in mindestens zwei Unterrichtsfächern entsprechend ihrem Studienabschluss unterrichten und
- bereits an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen, die im Wesentlichen den Inhalten und zu erwerbenden Kompetenzen des Vorbereitungsdienstes entsprechen,
- und noch nicht am Vorbereitungsdienst teilgenommen haben.