Adoption
Kinder brauchen eine Familie. Manche Kinder können jedoch nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Mit einer Adoption besteht für ein Kind die Möglichkeit, sich in einer neuen Familie und unter Wahrung seiner Herkunftsgeschichte gut entwickeln zu können. Das Ziel einer Adoption ist, dass sich zwischen den annehmenden Eltern und dem Kind eine liebe- und vertrauensvolle Beziehung entwickelt und das Kindeswohl gesichert ist. Die Adoption ist außerdem für Menschen mit einem Kinderwunsch eine Form der Familienbildung.
Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen freier und öffentlicher Träger in Berlin und Brandenburg, berät Jugendämter sowie Bürger_innen in allen Fragen der nationalen und internationalen Adoption eines Kindes sowie des Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrechts. Die ZABB informiert und berät zudem in allen Fällen, in denen Kinder oder Adoptionsbewerber_innen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Vermittlungschancen für Kinder zu erhöhen, für die nur schwer neue Familien gefunden werden und für die auf Grund gesundheitlicher oder sozialer Belastungen Familien gesucht werden, die geeignet und bereit sind, die damit verbundenen Anforderungen und Risiken anzunehmen. Auch nach Adoptionsbeschluss werden die Beteiligten weiterhin durch die ZABB begleitet.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, gemäß Artikel 13 bis 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), finden Sie unter "Schnelleinstieg" in der rechten Spalte.
Adoptionsprozess
Informationen zum Verfahren und zur Vorbereitung der Adoptionsbewerber_innen.
Adoption als Weg für mein Kind
Adoptionsvermittlungsstellen unterstützen leibliche Mütter und Väter, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben.
Adoption von Stiefkindern
Seit dem 30.März 2020 hat der Gesetzgeber unverheirateten Paaren die Adoption von Stiefkindern ermöglicht.
Adoption von Volljährigen
Die Annahme einer volljährigen Person „an Kindes statt“ muss sittlich gerechtfertigt sein.
Internationale Verfahren
Informationen zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland.
Herkunftssuche
Adoptierte, die ihre Herkunftsgeschichte erfahren wollen, aber auch leibliche Eltern und Geschwister werden beraten und begleitet.
Adoptionsvermittlungsstellen
Übersicht über Stellen, die ein Adoptionsverfahren im In- und Ausland begleiten können.
Zuständigkeiten der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg
Beratung von Institutionen, internationale Adoptionsvermittlung, Zulassung von Adoptionsvermittlungsstellen u.v.a.m.
Seminarangebote, Vordrucke, Empfehlungen
Die ZABB bietet Adoptivbewerber_innen und -familien sowie Fachkräften Seminare an und stellt Informationen, Arbeitshilfen und Broschüren bereit.
Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg ist im Sinne des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption die Zentrale Behörde für die Länder Berlin und Brandenburg und ist weiterhin zuständig für die:
- Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft,
- Gestattung der Auslandsvermittlungsstellen der Jugendämter,
- Anerkennung von gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter und
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Jugendämter und freie Träger zur personellen Mindestausstattung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle.
- Bürgerliches Gesetzbuch - Annahme eines Kindes (§§ 1741-1772)
- Adoptionsvermittlungs-Gesetz
- Adoptionsübereinkommen-Ausführungsgesetz
- Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung
- Haager Übereinkommen zur Auslandsadoption
- Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
- Strafgesetzbuch – Kinderhandel
- Sammlung der Gesetzestexte zur Adoption
- ZABB Sicherheitszertifikat - für das Versenden verschlüsselter E-Mails