Beitragsfreie Kita im letzten Jahr vor der Einschulung
Ab 1.8.2018 werden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut. Die Kosten dafür trägt das Land. Von dieser Regelung werden vorerst rund 25.000 Eltern profitieren.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern:
Die Eltern müssen für das Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder in Kindertagesstätten keine Beiträge mehr bezahlen.
Ab dem 1. August 2018. Sie gilt für neue und für bestehende Betreuungsverträge und -vereinbarungen.
Ja. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land 1.900 Kitas mit 180.190 Kindern.
Das Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei.
Die Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch. Auch die Einzugsermächtigungen erlöschen automatisch. Daueraufträge oder Lastschriften allerdings müssen die Eltern selbst löschen.
Dann muss der Träger das Geld zurückerstatten. Die Eltern müssen sich dazu direkt an den Träger wenden.
Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die der Träger der Kita im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, so zum Beispiel Sprachunterricht oder Fahrservice zur/von der Kita.
Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei.
Ja, die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Tagespflegepersonen betreut werden.
Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, sind zwei Jahre beitragsfrei: im Jahr bis zur Entscheidung der Rückstellung und im Jahr der Zurückstellung.
Für Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, gibt es die Möglichkeit, die Elternbeiträge für das letzte Jahr vor der Einschulung zurückerstattet zu bekommen. Diese Rückerstattungen sind aber erstmals für das Kita-Jahr 2018/2019 möglich, weil das Kita-Jahr 2017/18 noch nicht beitragsfrei ist.
Kinder, die in Berlin wohnen, können Brandenburger Kitas im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei besuchen. Auch für andere Bundesländer und Staaten gilt das Prinzip der Wechselseitigkeit. Wenn dort keine Elternbeiträge erhoben werden, dürfen sie auch in Brandenburg nicht erhoben werden. Dies gilt jeweils für das letzte Jahr vor der Einschulung. Den Kita-Trägern steht es aber frei, anders zu entscheiden. Das Land erstattet dann aber keine Elternbeiträge.
Das Land Brandenburg gibt für das beitragsfreie letzte Kita-Jahr vor der Einschulung jährlich voraussichtlich 44 Millionen Euro aus.
Die Landesregierung strebt eine Ausweitung der Kita-Beitragsfreiheit auf weitere Kita-Jahre an. Finanziell ist dies für das Land eine große Herausforderung.
Die Landesregierung realisiert beides. Ebenfalls ab 1. August 2018 wird es im Kindergartenbereich mehr Personal geben. Hier wird der Personalschlüssel (Kinder pro Erzieherin/Erzieher) von derzeit 1:11,5 auf 1:11 gesenkt. Mittelfristig stehen weitere Personalschlüsselverbesserungen auf der Agenda. Die Landesregierung strebt den von Fachleuten empfohlenen Personalschlüssel von 1:3 in der Krippe und 1:8 im Kindergartenbereich an. Kita-Qualität und Elternbeitragsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.