Eltern-Informations-Flyer
Die Elterninformations-Flyer stellen pädagogische Grundsätze und Instrumente vor, die in Kitas angewandt werden und wollen Anregungen sowie Unterstützung in Erziehungsfragen geben. Die Flyer sind in den Kitas erhältlich, die fremdsprachigen Flyer zusätzlich bei der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) oder den kommunalen Integrationsbeauftragten.
Ab 1.8.2018 werden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut. Die Kosten dafür trägt das Land.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern:
Was heißt Elternbeitragsfreiheit?
Die Eltern müssen für das Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder in Kindertagesstätten keine Beiträge mehr bezahlen.
Ab wann gilt die Beitragsfreiheit?
Ab dem 1. August 2018. Sie gilt für neue und für bestehende Betreuungsverträge und -vereinbarungen.
Gilt die Beitragsfreiheit für alle Kitas im Land?
Ja. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land 1.900 Kitas mit 180.190 Kindern.
Für welches Kita-Jahr gilt die Beitragsfreiheit?
Das Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei.
Was müssen die Eltern tun, um von der Beitragszahlung befreit zu werden?
Die Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch. Auch die Einzugsermächtigungen erlöschen automatisch. Daueraufträge oder Lastschriften allerdings müssen die Eltern selbst löschen.
Was ist, wenn Dauerauftrag oder Lastschrift weiterlaufen?
Dann muss der Träger das Geld zurückerstatten. Die Eltern müssen sich dazu direkt an den Träger wenden.
Welche Leistungen umfasst die Elternbeitragsfreiheit?
Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die der Träger der Kita im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, so zum Beispiel Sprachunterricht oder Fahrservice zur/von der Kita.
Für welche Betreuungsumfänge gilt die Beitragsfreiheit?
Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei.
Ist auch die Kindertagespflege bei einer Pflegemutter oder einem Pflegevater im letzten Jahr vor Einschulung beitragsfrei?
Ja, die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Tagespflegepersonen betreut werden.
Was ist mit Kindern, die von der Einschulung zurückgestellt werden?
Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, sind zwei Jahre beitragsfrei: im Jahr bis zur Entscheidung der Rückstellung und im Jahr der Zurückstellung.
Was ist mit Kindern, die mit fünf Jahren zur Schule kommen?
Für Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, gibt es die Möglichkeit, die Elternbeiträge für das letzte Jahr vor der Einschulung zurückerstattet zu bekommen. Diese Rückerstattungen sind aber erstmals für das Kita-Jahr 2018/2019 möglich, weil das Kita-Jahr 2017/18 noch nicht beitragsfrei ist.
Was ist mit Kindern aus Berlin oder anderen Bundesländern und Staaten?
Kinder, die in Berlin wohnen, können Brandenburger Kitas im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei besuchen. Auch für andere Bundesländer und Staaten gilt das Prinzip der Wechselseitigkeit. Wenn dort keine Elternbeiträge erhoben werden, dürfen sie auch in Brandenburg nicht erhoben werden. Dies gilt jeweils für das letzte Jahr vor der Einschulung. Den Kita-Trägern steht es aber frei, anders zu entscheiden. Das Land erstattet dann aber keine Elternbeiträge.
Was kostet die Beitragsfreiheit?
Die Einführung der Beitragsfreiheit für das letzte Kita vor der Einschulung kostet das Land Brandenburg voraussichtlich 44 Millionen Euro.
Wie geht es weiter?
Die Landesregierung strebt eine Ausweitung der Kita-Beitragsfreiheit auf weitere Kita-Jahre an. Finanziell ist dies für das Land eine große Herausforderung.
Warum wird das Geld nicht für mehr Personal und höhere Kita-Qualität ausgeben?
Die Landesregierung realisiert beides. Ebenfalls ab 1. August 2018 wird es im Kindergartenbereich mehr Personal geben. Hier wird der Personalschlüssel (Kinder pro Erzieherin/Erzieher) von derzeit 1:11,5 auf 1:11 gesenkt. Mittelfristig stehen weitere Personalschlüsselverbesserungen auf der Agenda. Die Landesregierung strebt den von Fachleuten empfohlenen Personalschlüssel von 1:3 in der Krippe und 1:8 im Kindergartenbereich an. Kita-Qualität und Elternbeitragsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.
Wie sehen die ersten Tage meines Kindes in der Kita oder bei einer Tagespflegeperson aus? Wie ist die Phase der Eingewöhnung zu gestalten? Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita ein. Die Betreuung kann nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen wollen. Kinder benötigen eine behutsame und von den Eltern begleitete Eingewöhnung in die Kita, um Vertrauen in die neue Umgebung, die anderen Kinder und zu den Erzieherinnen und Erziehern zu entwickeln. Den Flyer gibt es auch in englischer, französischer, polnischer, russischer, türkischer, vietnamesischer und arabischer Sprache, damit Kindertagesstätten Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache informieren können.
Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten sind die Grundsätze elementarer Bildung. Sie dienen Trägern und Fachkräften als Anregung, wie sie den Kindern in verschiedenen Bildungsbereichen Erfahrungen eröffnen können. Ziel ist es, die Kinder in unterstützender und herausfordernder Weise pädagogisch zu begleiten, beispielsweise beim Spracherwerb, dem Umgang mit Zahlen, zum Thema Musik oder dem sozialen Miteinander. Die Grundsätze dienen als Rahmen, den die Einrichtungen - ihrem jeweiligen Profil und Konzept entsprechend - mit Leben füllen. Den Flyer gibt es auch in englischer, französischer, polnischer, russischer, türkischer, vietnamesischer und arabischer Sprache, damit Kindertagesstätten Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache informieren können.
- Grundsätze elementarer Bildung - DEUTSCH
- The principles of elementary education - ENGLISCH
- Principes d’éducation élémentaire - FRANZÖSISCH
- Zasady edukacji elementarnej - POLNISCH
- Принципы базового образования - RUSSISCH
- Temel eğitim ilkeleri - TÜRKISCH
- Nguyên tắc giáo dục cơ bản - VIETNAMESISCH
- مبادئ التعليم الأولي - ARABISCH
Ein Beobachtungsinstrument, das in den Krippen und Kitas in Brandenburg eingesetzt wird, sind die Grenzsteine der Entwicklung. Mit den „Grenzsteinen" werden sechs Entwicklungsbereiche der Kinder im Alltagsgeschehen in den Kindertageseinrichtungen zu bestimmten Stichtagen beobachtet. Den Flyer gibt es auch in englischer, französischer, polnischer, russischer, türkischer, vietnamesischer und arabischer Sprache, damit Kindertagesstätten Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache informieren können.
Kindertagesstätten haben im Rahmen ihrer Bildungsarbeit den Auftrag, alle Kinder von Anfang an in ihrer Sprachentwicklung zu unterstützen. Die Erzieherinnen lesen den Kindern vor, lassen sie erzählen, diskutieren und auch streiten; sie singen gemeinsam, reimen und machen Wortspiele. Sie geben den Kindern vielfältige Gelegenheiten, Sprache als wichtige Verständigungsmöglichkeit zu erfahren und anzuwenden. Im Jahr vor der Einschulung eines Kindes findet in der Kita die sogenannte Sprachstandsfeststellung statt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Erzieherinnen und Erzieher möglichst früh ihre Aufmerksamkeit auf die kindliche Sprachentwicklung lenken. .
Für die Bildung der Kinder in der Kindertagesbetreuung und Grundschule gibt es einen gemeinsamen Orientierungsrahmen (GOrBiKs), der ein verbindender Rahmen für die pädagogische Arbeit in der Kita und der Grundschule ist. Er dient den Fachkräften als Grundlage für die Verständigung über einen gemeinsamen Bildungsbegriff, gemeinsame Bildungsziele und die Gestaltung des Übergangs der Kinder von der Kindertagesstätte in die Grundschule.
Willkommen in unserer Kita. Welcome to our kindergarten. Bienvenue dans notre pépinière.
Mit der mehrsprachigen Begrüßungsmappe „Willkommen in unserer Kita“ stellt der AWO Landesverband Brandenburg e. V. gemeinsam mit dem Landkreis Dahme-Spreewald und mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg allen Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg ein umfangreiches Paket an Willkommensformularen und wichtigen Elterninformationen zur Verfügung, die einrichtungsindividuell ausfüllbar sind.
Die Formulare/Flyer stehen zur (Nach-) Bestellung und zum download kostenfrei jeweils hier und auf der "AWO Landesverband Brandenburg e. V. - Seite" bereit.
- Deutsch
- Deutsch - Einfache Sprache (nur "Formular 01")
- Albanisch
- Arabisch
- Englisch
- Französisch
- Kurdisch
- Persisch / Farsi
- Polnisch
- Russisch
- Türkisch
- Vietnamesisch
01 Begrüßungsheft
02 Wichtige Informationen für die Eltern
03 Wichtige Kita-Formulare
04 Belehrungsbogen "Gemeinsam vor Infektionen schützen"
05a Einwilligungserklärung für die Verwendung von Personenabbildungen, personenbezogenen Daten und Arbeiten in der Kita
05b Einwilligungserklärung für die Verwendung von Personenabbildungen, personenbezogenen Daten und Arbeiten für die Internetdarstellung der Kita / des Trägers sowie für ausgewählte Printmedien
05c Einwilligungserklärung für die Verwendung von Personenabbildungen, personenbezogenen Daten und Arbeiten für anlassbezogene Projekte oder Ereignisse
06 Vollmacht