Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung und Meldepflichten
Gemäß § 45 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung.
Für die Erteilung der Erlaubnis und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg gelten folgende Zuständigkeiten:
Zuständigkeitsbereich Stand: 01.01.2023 |
Name Stellenzeichen Vertretung |
Kontaktdaten |
Referatsleitung |
Frau Wagner |
Tel.: 0331-866-3760 |
Vertretung bei Abwesenheit: |
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Prignitz |
Frau Kopp Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel.: 0331-866-3763 |
Uckermark |
Frau Winkler
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel.: 0331-866-3764 |
Frankfurt (Oder) |
Herr Saupe
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel. 0331-866-3765 |
Spree-Neiße
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Frau Kloß
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel.: 0331-866-3790 |
Barnim
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Frau Schröder
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel.: 0331-866-3767 |
Havelland
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Frau Mora Rubi
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel.: 0331-866-3768 |
Dahme-Spreewald |
Frau Kronemann
Vertretung bei Abwesenheit |
Tel.: 0331-866-3769
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Potsdam-Mittelmark |
Frau Goedecke
Vertretung bei Abwesenheit: |
Tel. 0331-866-3798 |
Oberhavel |
Frau Gustke
Vertretung bei Abwesenheit |
Tel. 0331-866-3799
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Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburgmit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag (Stand: 24.07.2019)
Die am 24. Juli 2019 veröffentlichte Empfehlung gliedert sich in Aussagen zur Höhe des Barbetrages (Taschengeld) und zum Umgang mit dem Barbetrag (Taschengeld). Es wird erwartet, dass sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg zukünftig an dieser Empfehlung orientieren.
Ergänzend zur Empfehlung bezüglich der Höhe, befinden sich im zweiten Teil der Empfehlungen ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag in Ihren Einrichtungen.
Die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS bietet den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Trägern von Einrichtungen bezüglich der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung Beratung an.
Ein anlassbezogenes Überprüfungsrecht des Umganges mit dem Barbetrag (Taschengeld) in erlaubnispflichtigen Einrichtungen ergibt sich für die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS in Auslegung des § 46 SGB VIII.
Empfehlung vom 24.07.2019 Höhe Barbetrag/Umgang mit dem Barbetrag
Programm: Einmalige Ausstattung (teil-)stationärer Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit digitaler Technik und medienpädagogischer Qualifizierung des Personals und der Konzepte
Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien, sondern in einer stationären Einrichtung der Hilfe zur Erziehung (Wohngruppen, Kleinsteinrichtungen, Jugendwohngemeinschaften u.ä.) im Land Brandenburg aufwachsen oder aus unterschiedlichsten Gründen zeitweilig in einer Tagesgruppe der Hilfe zur Erziehung im Land Brandenburg aufgenommen werden, sind außerhalb ihrer Herkunftsfamilien und der Schulen besonders darauf angewiesen, dass ihnen angemessene Möglichkeiten der Nutzung der neuen Medien in ihren Einrichtungen durch die jeweiligen Träger bereitgestellt werden.
Eine zeitgemäße digitale Ausstattung ist auch eine wesentliche Voraussetzung für Mitsprache und Teilhabe in einer sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft. Kinder und Jugendliche sollen auch in ihren Einrichtungen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um sich sicher und gut informiert in der Lebens- und Arbeitswelt von heute und morgen bewegen zu können. Der digitale Lebensraum für Kinder und Jugendliche ist dabei kein gesonderter Lebensraum, deshalb braucht es in den (teil-)stationären Einrichtungen pädagogische Medien und Schutzkonzepte sowie für die Begleitung und Unterstützung qualifiziertes Personal.
Im Rahmen des Programmes sollen Träger von Einrichtungen auch Beratungsangebote zur Entwicklung von Fachkonzepten erhalten, die die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen, die Aufsichtspflicht der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte sowie die Verantwortung der Einrichtungsträger ausreichend fachlich untersetzen.
Dabei sollen pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten für die Mediennutzung aufgezeigt werden, die auch den rechtlichen Anforderungen entsprechend Rechnung tragen.
Erteilung einer Betriebserlaubnis – Verfahren
Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017
Mitteilung 31/17 vom 6. April 2017 Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)
Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen, Weisung des MASGF vom 14. Juni 2002
Verknüpfung der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit familienähnlichen Betreuungsformen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht
Die Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht zukünftig Rundbriefe zu verschiedenen Themen, die im engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in Internaten und Wohnheimen stehen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Adressaten dieser Rundbriefe sind die Träger der o.g. erlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie nachrichtlich die örtlichen Jugendämter im Land Brandenburg.
An dieser Stelle finden Sie alle Rundschreiben als PDF-Dateien einschließlich ggf. beigefügter Anlagen in der zeitlichen Abfolge ihrer Veröffentlichung.
Rundbrief EA/01/2022 vom 07.02.2022
Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sowie Aktualisierung in § 20 IfSG
Rundbrief EA/03/2020 vom 05.03.2020
Hinweise zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Einrichtungen gemäß § 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung, für Wohnheime und Internate und zur Antragstellung zur Genehmigung von Quereinsteigern/-innen
Rundbrief EA/02/2020 vom 05.03.2020
Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
Anlage: Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz
Rundbrief EA/01/2020 vom 22.02.2020
Informationen zu Präventionsmaßnahmen und zum Umgang mit Verdacht auf Infektionen mit dem Coronavirus in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie in Internaten/Wohnheimen
Rundbrief EA/01/2019 vom 02.05.2019
Informationen zum Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg (KJLR)- Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen
Rundbrief EA/03/2018 vom 30.08.2018
Veränderte Formulare für das Betriebserlaubnisverfahren (§ 45 SGB VIII) und für die Wahrnehmung der Meldepflichten (§ 47 SGB VIII) ab dem 01.09.2018
Rundbrief EA/02/2018 vom 27.07.2018
Hinweise für stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zum Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern gemäß § 1631b Abs. 2 BGB
Rundbrief EA/01/2018 vom 15.02.2018 Änderungen zum Umfang der unverzüglich vorzunehmenden Personalmeldungen im Rahmen des § 47 SGB VIII
Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis nach §§ 45 ff. SGB VIII
Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017
Antrag Betriebserlaubnis
Hinweise zu den Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
Hinweise zu den Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII (Verfahren und Formulare; Stand: 01.09.2018)
Verfahrensablauf Wahrnehmung der Meldepflichten und Mitteilungen Übersicht (Format A4)
Verfahrensablauf Wahrnehmung der Meldepflichten und Mitteilungen Übersicht (Format A3)
Wahrnehmung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
Meldebogen Deckblatt
Erhebungsbogen Betreuungspersonal -gesamt-
Personalbogen Betreuungspersonal
Meldungen zu Ereignissen oder Entwicklungen nach § 47 SGB VIII, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen
Meldebogen Ereignisse oder Entwicklungen
Die online gestützte Datenbank –DABEA– befindet sich nunmehr im Probebetrieb und ergänzt das bisherige Verfahren in der Einrichtungsaufsicht im Land Brandenburg.
Erstmalig erhalten auch Träger von bereits bestehenden erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen sowie Antragstellende die Möglichkeit online Anträge zu stellen und ihre Meldepflichten digitalisiert wahrzunehmen. Die neue Datenbank bietet eine moderne webbasierte Oberfläche und die Möglichkeit webbasiert Antragsverfahren und die Wahrnehmung von Meldepflichten effektiv und professionell zu realisieren.
Die Software DABEA ist als webbasierte Anwendung entwickelt worden und somit unabhängig von der eingesetzten Hardware und des genutzten Betriebssystems. Die Anwendung wird von den Clientrechnern in einem Internetbrowser aufgerufen und bedient. Bevorzugt sollten die Browser „Chrome“, „Edge“ oder „Firefox“ eingesetzt werden.
Für schriftliche Hinweise bei Problemen im Probebetrieb steht das Funktionspostfach der Administratoren der Datenbank unter der E-Mail-Adresse: dabea23_Admin@mbjs.brandenburg.de zur Verfügung.
Den Zugang zur Datenbank –DABEA– finden Sie hier: