Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge
Handreichung von RA Dr. Christoph Baum

Die konkrete Ausgestaltung der Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung obliegt dem Träger der Einrichtung. Er stellt darüber Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe her. Zweck der Herstellung des Einvernehmens ist es, ein Ausgleich zwischen der Trägerautonomie der Einrichtungen auf der einen und den Steuerungs- und Gewährleistungsaufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf der anderen Seite zu schaffen (Diskowski/ Wilms, Kindertagesbetreuung in Brandenburg, Kommentar, Stand: 01.04.2015, § 17 Rn 4.2).
Von PraxisvertreterInnen wurde vielfach der Wunsch geäußert, Unterstützung zur Bildung von Elternbeitragssatzungen bzw. -ordnungen zu erhalten.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Baum hat hierzu im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eine Handreichung erarbeitet. Mit dieser Handreichung wird eine Orientierungshilfe gegeben, ohne in die jeweiligen Zuständigkeiten einzugreifen.
- Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge gem. § 17 KitaG
Handreichung
(PDF mit 290.8 KB)